Kulturförderung aus Landes- und Regionsmitteln

1. Projektförderung der Region Hannover

  

Kulturförderung aus Regions- und Landesmitteln

Die Region Hannover fördert Kulturschaffende in ihrem Gebiet mit dem Ziel, die Vielfalt kultureller Angebote im ländlichen Raum, in den Regionskommunen und in der Landeshauptstadt in angemessener Qualität zu erhalten, weiterzuentwickeln und allen Menschen in ihrer Diversität zugänglich zu machen.

Zuwendungen für Kulturprojekte

Im Förderbereich „Projektförderung“ werden Mittel des Landes Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und der Region Hannover vergeben. 

Künstlerisch-kulturelle Projekte können bis zu einer Summe von 10.000 € gefördert werden. Die maximale Förderquote beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts (z. B. eingetragenen Kulturvereine) sowie GbR. 
Die Antragstellenden müssen überwiegend Zwecke der Kunst und Kultur verfolgen und ein öffentlich zugänglichen Kulturangebot vorhalten. 

Natürliche Personen sind nur in begründeten Ausnahmefällen antragsberechtigt (z. B. bei bevorstehender Vereinsgründung).

(Weitere Voraussetzungen und Kriterien für eine Antragstellung sind den Richtlinien zur Projektförderung zu entnehmen.) 

Antragsschluss

30.10. des Vorjahres der Projektdurchführung.

Weitere Infos

Informationen zu den Förderprogrammen des MWK und die Antragsvordrucke gibt es unter www.mwk.niedersachsen.de

Mittel des Landes und der Region

Richtlinien zur Projektförderung

Richtlinien und Förderkriterien der Region Hannover zur Projektförderung aus Landes- und regionseigenen Mitteln.

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Anträge & Nachweise

Formulare Kulturförderung (Projektförderung)

Antrag auf Kulturförderung, Antrag auf Mittelabruf, Verwendungsnachweis, Änderungsantrag, Liste der Belege für Einnahmen und Ausgaben

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Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Kulturförderung

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO im Rahmen der Kulturförderung

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