
2. Förderung von Vorhaben der Kulturellen Bildung
Die Region Hannover fördert in ihrem Gebiet, vorrangig in den Umlandkommunen, Vorhaben der Kulturellen Bildung, die aus den künstlerischen Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Medien, Museum und Musik entstehen können.
Förderfähig sind:
- Die Entwicklung, Stärkung und Umsetzung von Kooperationen unterschiedlicher Kulturakteure und Kulturinstitutionen. Diese Kooperationen können bereits vorhanden sein, entstehen oder weiter ausgebaut werden.
- Die Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen und Jahresprogrammen von Kulturinstitutionen und Akteuren der Kulturellen Bildung.
- Weiterbildungsmaßnahmen von Kulturinstitutionen und Kulturakteuren zum Zweck der Selbstprofessionalisierung von Kulturakteuren.
- Investitionen können bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 € gefördert werden, soweit diese Inventar betreffen. Baumaßnahmen werden nicht gefördert.
Antragsschluss
31.03. eines Jahres, in dem das Vorhaben beginnt.
Kulturförderung: Antrag auf Förderung von Vorhaben der Kulturellen Bildung
Angaben zum Antragsteller, zum Vorhaben, zur Förderfähigkeit und zum Kosten- und Finanzierungsplan
Dateityp (pdf) Größe: 189,86 kB
DownloadKulturförderung: Verwendungsnachweis (Kulturelle Bildung)
über Mittel aus der Kulturförderung der Region Hannover
Dateityp (pdf) Größe: 912,67 kB
DownloadKulturförderung: Belegliste zur Vorhabenrechnung
für den Nachweis der Ausgaben
Dateityp (xlsx) Größe: 21,76 kB
DownloadKulturförderung: Mittel abrufen
Mittelabruf aus der Kulturförderung der Region Hannover ohne Vorlage von Belegen
Dateityp (pdf) Größe: 79,65 kB
DownloadKulturförderung: Änderungsantrag
Projektbezogen Änderung beantragen im Rahmen der Kulturförderung der Region Hannover.
Dateityp (pdf) Größe: 651,37 kB
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