2. Förderung von Vorhaben der Kulturellen Bildung

  

Die Region Hannover fördert Vorhaben Kultureller Bildung aus den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Medien, Museum und Musik

Die Region Hannover fördert in ihrem Gebiet, vorrangig in den Umlandkommunen, Vorhaben der Kulturellen Bildung, die aus den künstlerischen Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Medien, Museum und Musik entstehen können.

Förderfähig sind:

  • Die Entwicklung, Stärkung und Umsetzung von Kooperationen unterschiedlicher Kulturakteure und Kulturinstitutionen. Diese Kooperationen können bereits vorhanden sein, entstehen oder weiter ausgebaut werden.
  • Die Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen und Jahresprogrammen von Kulturinstitutionen und Akteuren der Kulturellen Bildung.
  • Weiterbildungsmaßnahmen von Kulturinstitutionen und Kulturakteuren zum Zweck der Selbstprofessionalisierung von Kulturakteuren.
  • Investitionen können bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 € gefördert werden, soweit diese Inventar betreffen. Baumaßnahmen werden nicht gefördert.

Antragsschluss

31.03. eines Jahres, in dem das Vorhaben beginnt.