5. Spielplanförderung

Für die anstehende Förderperiode 2024-2026 wurden die Zuwendungskriterien und das Antragsverfahren überarbeitet. Aufgrund der längeren Planungsvorläufe der Spielplangestaltung wird die Umstellung in zwei Schritten erfolgen:
Gastspiele zwischen 31.10.2023 und 31.12.2024
Für Gastspiele, die im Zeitraum 31.10.2023 bis 31.12.2024 stattfinden, gilt die Richtlinie für die Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2023-2024 vom 01.08.2023.
Antragstermine sind der 30.10.2023 und der 31.03.2024.
Gefördert werden pro Spielplan (Jahresprogramm 2024 oder Theaterspielzeiten 2023/2024 bzw. 2024/2025 bis 31.12.2024) maximal drei verschiedene Gastspiele Darstellender Kunst.
Zu beachten: Im Kalenderjahr 2024 können pro Antragsteller*in insgesamt maximal drei Gastspiele durch die Region Hannover gefördert werden. Bei dieser Höchstgrenze sind auch bereits in vorangehenden Zuwendungsverfahren geförderte Gastspiele zu berücksichtigen.
Näheres zu den Zuwendungskriterien ist der Richtlinie für die Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2023-2024 zu entnehmen, die am 01.08.2023 in Kraft tritt.

Vom 01.08.2023
Richtlinie zur Spielplanförderung 1. August 2023 bis 31. Dezember 2024
Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2023-2024
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Kulturförderung: Antrag auf Spielplanförderung
Angaben zum Antragsteller, zum Fördergegenstand und zu den Gastspielen, für die eine Förderung beantragt wird
Gastspiele ab 01.01.2025 bis 31.12. 2026
Für Gastspiele, die im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 stattfinden, gilt die Richtlinie für die Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2025-2026, die am 01.01.2024 in Kraft tritt.
Antragstermin ist jeweils der 30.10. des Vorjahres (erstmalig am 30.10.2024)
Gefördert werden pro Kalenderjahr grundsätzlich maximal drei verschiedene Gastspiele Darstellender Kunst. Zusätzlich kann ein viertes Gastspiel gefördert werden, wenn es sich explizit an Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre richtet. Aufführungen im Rahmen von Theaterfestivals oder Festspielen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zu beachten: Der Abschluss von projektbezogenen Verträgen (in diesem Fall: Gastspielverträgen), die Voraussetzung für die Durchführung der Gastspiele sind, schließt eine Förderung nicht aus, sofern die Vertragsabschlüsse nach dem Datum der Antragstellung erfolgen.
Näheres zu den Zuwendungskriterien ist der Richtlinie für die Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2025-2026 zu entnehmen, die am 01.01.2024 in Kraft tritt.
Die zugehörigen Antragsformulare sowie das Online-Antragsverfahren über das Serviceportal der Region Hannover werden im Spätjahr 2023 hier zur Verfügung gestellt.

Vom 01.01.2024 (Inkrafttreten)
Richtlinie zur Spielplanförderung 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026
Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2025-2026
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