Richtlinie der Region Hannover für die Förderung von theaterpädagogischen Kooperationspartnern 2021-2023

Richtlinie der Region Hannover für die Förderung von theaterpädagogischen Kooperationspartnern in der Region Hannover

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1
Die Region Hannover fördert die Vielfalt der kulturellen Angebote in ihrem Gebiet und hat sich zum Ziel gesetzt, diese in angemessener Qualität zu erhalten, weiterzuentwickeln und allen Menschen zugänglich zu machen. Die Region Hannover gewährt Zuwendungen im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden eigenen Haushaltsmittel für Kulturschaffende in ihrem Zuständigkeitsgebiet.

1.2
Die Region Hannover gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 23, 44, 105 LHO. Die Zuwendungen erfolgen beihilfefrei im Sinne des EU-Beihilferechts.

1.3
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Region Hannover entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die eingereichten Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die Region Hannover fördert Theater und theaterpädagogische Einrichtungen, um nachhaltige theaterpädagogische Arbeit in der Region Hannover zu unterstützen und zu stärken, insbesondere in den Umlandkommunen.

3. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Theater und Anbieter theaterpädagogischer Leistungen, die in der Region Hannover tätig werden. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1
Die Förderung eines Theaters oder einer theaterpädagogischen Einrichtung setzt voraus:

  • professionelles künstlerisches und theaterpädagogisches Fachpersonal
  • eine professionelle theaterpädagogische Angebotspalette
  • Mobilität, um theaterpädagogische Arbeit in der Region Hannover durchführen zu können
  • Kundengewinnung, Kunden-Kontaktpflege, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Zugang zu einer professionell ausgestatteten Bühne
  • einen Standort, der Proben-, Büro- und Magazinräume einschließt

4.2
Die solide Grundfinanzierung der theaterpädagogischen Einrichtung wird vorausgesetzt.

5. Förderperiode

Die Zuwendung wird für einen Zeitraum von drei Jahren im Zeitraum 2021 bis 2023 gewährt.

6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

6.1 Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Gewährung erfolgt mittels eines Zuwendungsbescheids.

6.2 Die Höhe der Zuwendung wird von der Region Hannover im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach Art und Größe der beantragenden Theater-Einrichtung, der inhaltlichen Ausrichtung und Planung sowie nach der Anzahl der insgesamt von der Region Hannover geförderten Einrichtungen.

7. Antragsverfahren

7.1
Anträge sind unter Beifügung der für die fachliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen sowie eines Wirtschaftsplanes und eines inhaltlichen Konzeptes für die Jahre 2021 – 2023 beim Team Kultur der Region Hannover zum 30.11.2020 zu stellen. Die Antragstellung erfolgt auf dem unter www.kulturfoerderung-region-hannover.de bereitgestelltem Formular. Ein ausgedrucktes Exemplar des Antrags ist mit Unterschrift zu den genannten Antragsfristen bei der Region Hannover, Team Kultur, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover, einzureichen. Es gilt das Eingangsdatum bei der Region Hannover.

7.2
Der Antrag stellt die Planung von theaterpädagogischen Vorhaben und Maßnahmen für einen Dreijahreszeitraum dar, die den mit dieser Förderung verfolgten Zielen entsprechen.

7.3
Es können zusätzlich auch bei anderen Institutionen Fördermittel beantragt werden.

7.4
Die eingegangenen Anträge werden durch das Team Kultur der Region Hannover bewertet. Die abschließende Entscheidung über die Festlegung der Förder-summen erfolgt durch die Region Hannover.

8. Verwendungsnachweis, Auszahlung, Hinweis auf Förderung

8.1
Bis zum 28.02. eines Jahres ist ein Verwendungsnachweis für das vorangegangene Jahr vorzulegen. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.

8.2
Die Zuwendung wird nach Mittelabruf als Festbetragsfinanzierung jährlich spätestens bis zum 30.11. in einem Betrag für das jeweilige Kalenderjahr ausgezahlt.

8.3
Auf die Förderung durch die Region Hannover ist mit dem jeweils gültigen Regionslogo (Wort-Bild-Marke) im Internet, auf Social-Media-Plattformen und in Print-Veröffentlichungen hinzuweisen.

9. Widerruf, Erstattungsanspruch

9.1
Der Widerruf und der Erstattungsanspruch richten sich nach § 49 f. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

9.2
Die Region Hannover behält sich den Widerruf gemäß § 49 Abs. 2 VwVfG vor für den Fall der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.

9.3
Der Bescheid kann gemäß § 49 Abs. 3 VwVfG ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den bestimmten Zweck verwendet wird, oder eine Auflage nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt wird.

10. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 15.07.2020 in Kraft. Sie gilt bei Abweichungen von der Richtlinie der Region Hannover für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte vorrangig.

Die Richtlinie als pdf