Region Hannover
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII
Leistung zur Teilhabe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch).
Leistung zur Teilhabe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch).
Die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung und einer daraus resultierenden Beeinträchtigung, ihrem Alter entsprechend am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe ist der § 35a SGB VIII. Demnach haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
und
Die Form der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf des Einzelnen und kann als ambulante Hilfe, z. B. in Form einer Schulbegleitung, von Behandlungseinheiten für autistische Kinder, einer Legasthenie- und/ oder Dyskalkulietherapie, als teilstationäre Hilfe, z. B. dem Besuch einer Tagesgruppe oder als vollstationäre Hilfe, z. B. einer Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe, gewährt werden.
Für das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Teilhabeservice des Fachbereichs Teilhabe der Region Hannover.
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