Region Hannover

Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII

Leistung zur Teilhabe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch).

Eingliederungshilfe beantragen

Die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung und einer daraus resultierenden Beeinträchtigung, ihrem Alter entsprechend am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe ist der § 35a SGB VIII. Demnach haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht

und

  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Die Form der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf des Einzelnen und kann als ambulante Hilfe, z. B. in Form einer Schulbegleitung, von Behandlungseinheiten für autistische Kinder, einer Legasthenie- und/ oder Dyskalkulietherapie, als teilstationäre Hilfe, z. B. dem Besuch einer Tagesgruppe oder als vollstationäre Hilfe, z. B. einer Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe, gewährt werden.

Für das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das zuständige Team im Fachbereich Teilhabe der Region Hannover: