Förderung von Projekten in Kindertageseinrichtungen
Gefördert werden insbesondere Projekte in Kindertageseinrichtungen:
- der ästhetischen und musisch-kulturellen Bildung mit sprachförderlicher oder sprachbildender Ausrichtung
- Projekte mit präventivem und gesundheitsförderlichem Charakter
- Projekte, die dem Ausgleich sozialer Belastungen dienen, die Bildungsbenachteiligungen ausgleichen oder in das sozialräumliche Umfeld der Kindertageseinrichtungen hineinwirken
- Projekte der Eltern- und Familienbegleitung mit einrichtungsbezogenem Charakter (z.B. Rucksack)
- Projekte zur Entwicklung und Implementierung partizipatorischer und inklusiver Ansätze
- Projekte mit fachlich-konzeptioneller Zielsetzung, die zur Entwicklung und Implementierung neuer fachlicher Konzeptionen und Methoden beitragen
- Projekte die eine konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung der Praxis der Kindertagesbetreuung in Kooperation mit Akteuren aus dem Bildungs- und Ausbildungsbereich oder wissenschaftlichen Stellen anstreben.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen im Zuständig-keitsbereich der Region Hannover als örtliche Jugendhilfeträgerin.
Anträge sind jeweils bis zum 30. September schriftlich oder in elektronischer Form einzureichen. Der früheste mögliche Projektbeginn ist am 1. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres.
Dateien zum Herunterladen
Kita Projektförderung: Richtlinie
Richtlinie der Region Hannover zur Förderung der Qualität von Kindertageseinrichtungen
Kita Projektförderung: Antrag auf Förderung
Antrag auf Förderung von Projekten im Kitaalltag, gemäß der "Richtlinie der Region Hannover zur Förderung der Qualität in Kindertageseinrichtungen".