Förderung von Projekten in Kindertageseinrichtungen

Gefördert werden Projekte:

1. zur Qualitätsentwicklung sowie zur Erhöhung von Teilhabechancen. Dies sind insbesondere

  • Projekte mit präventivem und gesundheitsförderlichem Charakter,
  • Projekte, die dem Ausgleich sozialer Belastungen dienen, die Bildungsbenachteiligungen ausgleichen oder in das sozialräumliche Umfeld der Kindertageseinrichtungen hineinwirken,
  • Projekte der Eltern- und Familienbegleitung mit einrichtungsbezogenem Charakter (z.B. Rucksack),
  • Projekte zur Entwicklung und Implementierung partizipatorischer und inklusiver Ansätze,
  • Projekte mit fachlich-konzeptioneller Zielsetzung, die zur Entwicklung und Implementierung neuer fachlicher Konzeptionen und Methoden beitragen,
  • Projekte, die durch Qualifizierung und Weiterbildung zur Implementierung von fachlichen Standards im Rahmen der Qualitätsentwicklung und zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung im Rahmen der Gesamtverantwortung beitragen,
  • Projekte die eine konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung der Praxis der Kindertagesbetreuung in Kooperation mit Akteuren aus dem Bildungs- und Ausbildungsbereich oder wissenschaftlichen Stellen anstreben.

2. im Übergang zur Grundschule, insbesondere:

  • Projekte mit direkter Beteiligungen von Kindern zur Unterstützung der Entwicklung von Vorläuferkompetenzen für die Grundschule, insbesondere im Kontext der MINT-Bildung,
  • Projekte zur Intensivierung, Stärkung und Förderung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Familien und deren Beratung während des Übergangs ihrer Kinder vom Kindergarten in die Grundschule,
  • Projekte der Vernetzung von Kindergärten mit Grundschulen sowie mit weiteren bildungsrelevanten Akteurinnen und Akteuren im Sozialraum dieser Einrichtungen.

3. der ästhetischen, musisch-kulturellen Bildung mit sprachförderlicher oder sprachbildender Ausrichtung.

4. zur Vorbereitung von Kindern (insbesondere mit Fluchterfahrung) auf den Besuch im Kindergarten, zur Stärkung der sprachlichen Bildung und der Integration in Form von Spielgruppenangeboten. Angebote für Kinder und Begleitpersonen / Erziehungsberechtigte sind dabei möglich.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen im Zuständig-keitsbereich der Region Hannover als örtliche Jugendhilfeträgerin.

Anträge sind jeweils bis zum 30. September schriftlich oder in elektronischer Form einzureichen. 

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