Richtlinie "Sprachförderung in Kindertagesstätten"
Die Region Hannover fördert die Anstellung von Sprachförderkräften bei Trägern von Kindertagesstätten.
Die Region Hannover stellt ab dem Kita-Jahr 2021/22 finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Anstellung von Sprachförderkräften bei Trägern von Kindertagesstätten zu fördern. Damit soll eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung von Kindern mit erhöhten Sprachförderbedarfen erreicht werden.
Zielgruppe sind Kinder in den ersten zwei Kindergartenjahren, also im Alter von drei bis etwa sechs Jahren.
Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover als örtlichem Jugendhilfeträger. Nachrangig gefördert werden Kindertagesstätten, die am Bundesprogramm Sprach-Kita teilnehmen.
Die Region Hannover stellt außerdem Maßnahmen zur Qualifizierung, Vernetzung und Begleitung der Sprachförderkräfte zur Verfügung.
Richtlinie zur Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen | Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 01.08.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.07.202...
Formular: Antrag auf Förderung gemäß der Richtlinie "Sprachförderung in Kindertagesstätten" im Kindergartenjahr 2022 / 2023
Hinweis: Vor Antragstellung bitte Kontakt aufnehmen zur Koordination: