Verfahren Sprachstandsmonitoring

6. Schuleingangsuntersuchung

Schuleingangsuntersuchung: Kapitel 6 von 8 im Monitoringverfahren

Ab August / September im Jahr vor der Einschulung

Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung (SEU)

Die SEU ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung im Kindesalter im Jahr vor der Einschulung. Das Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin untersucht die Kinder ganzjährig in verschiedenen Dienststellen. In der Regel werden die Kinder etwa 3 Monate vor dem 6. Geburtstag untersucht.

Da die Kinder in einer 1:1-Situation vorgestellt werden, und die Untersuchenden sie nur in einem sehr begrenzten Zeitraum kennen lernen, hilft die pädagogische Einschätzung der Kinder im Alltag in den Kitas sehr. Dazu wurde ein Beobachtungsbogen entwickelt, der die relevanten Angaben zum Verhalten des Kindes abfragt:

Inhalte der Schuleingangsuntersuchng:

  • Erheben der Vorgeschichte des Kindes
  • Hör- und Sehtestung
  • Übungen zur Kognition
  • Übungen zur Fein- und Grobmotorik
  • Auditive Wahrnehmung
  • Konzentration und Mitarbeit
  • Aussprache im Deutschen
  • Sprachbeherrschung der deutschen Sprache
  • Körperliche Untersuchung

Anschließend erfolgt eine ausführliche Besprechung der Befunde mit den Eltern. Es werden medizinische Vorschläge gemacht (zum Beispiel Impfempfehlungen, Empfehlungen zu Medienkonsum oder Ernährung sowie Sportausübung). Gegebenenfalls wird weitere Diagnostik vorgeschlagen oder eventuell auch noch Therapie empfohlen (Ergotherapie oder Logopädie).

Hinsichtlich der Einschulung sprechen wir eine Empfehlung aus, über die Einschulung entscheidet dann die Schulleitung. Ist das Kind ohne Einschränkungen schulfähig oder gibt es noch Bereiche, in denen es Förderbedarf hat? Sollte ggf. ein Fördergutachten erstellt werden? Sollte das Kind lieber noch ein weiteres Jahr in der Kindertageseinrichtung (Kita) verbleiben oder den Schulkindergarten (wenn vorhanden) besuchen?

Die Schulrelevanten Befunde werden in einem Brief an die Schule geschickt. Eine Kopie soll auch der Kita zukommen, entweder durch die Eltern oder per Post.

Flexibilisierungsregelung:

Seit 2018 dürfen die Eltern von Kindern, die zwischen dem 02.07. und dem 1.10. eines Jahres geboren wurden, entscheiden, ob sie ihr Kind im Einschulungsjahr oder erst ein Jahr später einschulen möchten. Stichtag für den Antrag auf Verschiebung der Einschulung ist der 01.05. eines jeden Jahres.

Daher werden diese Kinder ("Flexi-Kinder") bereits frühzeitig vor Mai untersucht, um die Eltern in ihrer Entscheidung beraten zu können.