
Wie hieß das doch gleich... ?
Region Hannover
Fachbereich Teilhabe Region Hannover
Dort wurden die Leistungen für Menschen mit Behinderungen der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Kriegsopferfürsorge zusammengeführt.
Unabhängig vom Alter und von der Art der Beeinträchtigung ist der Fachbereich Teilhabe der Ansprechpartner für alle Menschen Behinderungen, die Beratung, Unterstützung oder Leistungen benötigen.
*Dabei gelten folgende Ausnahmen:
- Menschen aus der Landeshauptstadt Hannover erhalten Beratung, Unterstützung oder Leistungen zur Teilhabe vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover
- Für Kinder und Jugendliche aus den Städten und Gemeinden, die ein eigenes Jugendamt haben, ist diese Behörde zuständig. Das betrifft: Burgdorf, Hannover, Laatzen, Langenhagen und Lehrte
- Für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB) VIII ist weiterhin der Fachbereich Jugend zuständig
Aufgaben für junge Menschen mit Behinderung (Menschen im Alter von 0-17 Jahren):
52.11 | Eingliederungshilfe Junge Menschen |
52.21 | Teilhabeplanung Junge Menschen Nordwest |
52.22 | Teilhabeplanung Junge Menschen Nord und Ost |
52.23 | Teilhabeplanung Junge Menschen Süd und Südwest |
Leistungserbringer, die im Regionsgebiet Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche anbieten oder anbieten möchten, wenden sich an das
52.01 | Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten |
Aufgaben für erwachsene Menschen mit Behinderung (Menschen im Alter ab 18 Jahren)*:
Das Team
52.31 | Eingliederungshilfe Erwachsene Nord und SER |
erbringt Leistungen als Träger der Kriegsopferfürsorge.
Hilfen für psychisch Erkrankte oder Menschen mit einer seelischen Behinderung nach dem Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke gibt es beim
52.90 | Fachdienst Sozialpsychiatrischer Dienst |
Ansprechpartner für das öffentlich-rechtliche Unterbringungsverfahren ist das
52.01 | Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten |
Diese Abteilung ist ebenfalls zuständig bei Leistungen für blinde oder stark sehbehinderte Menschen in Form von Blindenhilfe oder Landesblindengeld.
- Tel.: +49 511 616-0
- Fax: +49 511 616-22499
- Weitere Informationen
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