Unabhängig vom Alter und von der Art der Beeinträchtigung ist der Fachbereich Teilhabe der Ansprechpartner für alle Menschen Behinderungen, die Beratung, Unterstützung oder Leistungen benötigen.
Für Kinder und Jugendliche aus den Städten und Gemeinden, die ein eigenes Jugendamt haben, ist diese Behörde zuständig. Das betrifft: Burgdorf, Hannover, Laatzen, Langenhagen und Lehrte
Für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB) VIII ist weiterhin der Fachbereich Jugend zuständig
Aufgaben für junge Menschen mit Behinderung (Menschen im Alter von 0-17 Jahren):
Leistungserbringer, die im Regionsgebiet Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche anbieten oder anbieten möchten, wenden sich an das
erbringt Leistungen als Träger der Kriegsopferfürsorge.
Hilfen für psychisch Erkrankte oder Menschen mit einer seelischen Behinderung nach dem Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke gibt es beim