Dieses Team ist zuständig für das Antragsverfahren und die Gewährung von Leistungen, wenn auf die Betroffenen folgende Kriterien zutreffen:
in einer der folgenden Städte und Gemeinden wohnen:
Barsinghausen
Burgdorf
Gehrden
Hemmingen
Laatzen
Lehrte
Pattensen
Ronnenberg
Sehnde
Springe
Uetze
Wennigsen
mindestens 18 Jahre alt sind
keine Eingliederungshilfemaßnahmen fortführen, die sie als Minderjährige begonnen haben.
Antragsverfahren nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX):
Das Antragsverfahren umfasst die Schritte
Antragstellung inklusive Beratung und Unterstützung
Teilhabe- beziehungsweise Gesamtplanverfahren
Entscheidung über den Antrag
In dem Verfahren werden rechtliche und sozialpädagogische oder medizinische Aspekte geprüft.
Deshalb arbeiten während des Antragsverfahren jeweils Fallmanagerinnen und Fallmanager aus der Eingliederungshilfe junge Menschen und Fallmanagerinnen sowie Fallmanager aus einem der Teams Teilhabeplanung eng zusammen.
Das Team Eingliederungshilfe Erwachsene Süd nimmt den Antrag entgegen und klärt die rechtlichen Fragestellungen wie:
Wurde der Antrag beim zuständigen Reha-Träger gestellt?
Müssen weitere Reha-Träger beteiligt werden?
Kann eine Beteiligung aus Einkommen und/oder Vermögen gefordert werden?
Besteht zwischen dem Leistungsanbieter und dem Leistungsträger eine Vereinbarung über Art, Inhalt, Qualität und Vergütung der gewünschten Leistung?
Müssen die Pflegeversicherung beziehungsweise der Träger der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) beteiligt werden?
Können die Träger existenzsichernder Leistungen beteiligt werden, weil behinderungsbedingt ein besonderer Bedarf besteht?
Zum Abschluss des Antragsverfahrens werden in einem Bescheid entweder Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt oder abgelehnt.
die Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse inklusive rechtlicher Umsetzung bei Veränderungen der Verpflichtung zur Leistung von Beiträgen zu den Aufwendungen
die Abwicklung von Beteiligungen anderer Sozialleistungsträger
Wirkungskontrolle
Gegen Ende des Bewilligungszeitraums wird überprüft, ob die Leistungen die gewünschte Wirkung erzielt haben. Dazu erfolgt eine Berichterstattung durch die Leistungsanbieter und eine Überprüfung, ob die im Rahmen des Gesamtplanverfahrens vereinbarten Ziele des Menschen mit Behinderungen erreicht wurden.