Diese Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) können unter anderem sein:
- Assistenzleistungen
- Leistungen in besonderen Wohnformen
- Hilfen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder bei anderen Leistungsanbietern
- Budget für Arbeit
- Elternassistenz
Informationen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es hier.
Erwachsene Menschen aus den folgenden Städten und Gemeinden können sich an das Team Teilhabeplanung Erwachsene Nord und Nordwest wenden:
- Burgdorf
- Lehrte
- Sehnde
- Uetze
- Hemmingen
- Laatzen
- Pattensen
- Barsinghausen
- Gehrden
- Ronnenberg
- Springe
- Wennigsen
Im Fachteam arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Fachangestellte.
Das Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Teams sind im Rahmen des Gesamtplanverfahrens dafür verantwortlich, gemeinsam mit den Antragsteller/-innen deren Bedarf zu beschreiben, die Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Ausgestaltung der Leistungen zu erfassen und Ziele zu formulieren.
Sie nehmen gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten jeweils aus ihrer fachlichen Sicht dazu Stellung, ob Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe vorliegen.
Als Fallmanagerinnen und Fallmanager arbeiten die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eng mit den Fallmanagerinnen und Fallmanagern des Teams Eingliederungshilfe Erwachsene Nord und SER (Soziales Entschädigungsrecht) zusammen.