2024

Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen

Geld aus einem Förderprogramm

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen richtet sich an kleine Kultureinrichtungen (rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts sowie GbR), die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Die Kultureinrichtungen müssen ihren Sitz in Niedersachsen/Region Hannover haben, überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten.

Gefördert werden:

  • Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen
  • Beschaffung und Ausbau digitaler Infrastruktur
  • Veranstaltungstechnik
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
  • Neu: energetische/energiesparende Maßnahmen (hierfür bitte das Antragsformular „Energie“ nutzen)

Nicht gefördert werden: 

  • Personalkosten
  • laufende Sachkosten
  • der Erwerb von Immobilien, Grundstücken und Objekten (z. B. Kunst- oder andere Sammlungsobjekte)
  • bauliche Maßnahmen an/in Gebäuden im Eigentum des Landes und des Bundes
  • bauliche Maßnahmen an/in Gebäuden im Eigentum einer Kommune, sofern diese durch den Miet- bzw. Überlassungsvertrag abgedeckt sind (für kleine bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einbau neuer Veranstaltungstechnik, dem Aufbau digitaler Infrastruktur oder anderer grundsätzlich förderfähiger Maßnahmen kann eine Förderfähigkeit im Einzelfallen ausgesprochen werden)
  • Maßnahmen, die zeitgleich in anderen Förderprogrammen des Landes und/oder der Region Hannover beantragt oder durch diese gefördert werden

Förderhöhe: 

  • Fördersummen zwischen 1.000 und 25.000 EUR können bei der Region Hannover beantragt werden.
  • Die Förderung beträgt i. d. R. maximal bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ehrenamtliches Engagement:

Ehrenamtliches Engagement kann mit 15 Euro / Stunde, maximal bis zur Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben als fiktive Ausgabe in die Berechnung einbezogen werden.

(Hinweis: Ehrenamtliches Engagement zählt nicht direkt zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, darf jedoch bei der Bemessung der Zuwendung berücksichtigt werden.)

Beispielrechnungen:

Antragsschluss:

Der Antragsschluss für Anträge bei der Region Hannover ist der 30. November 2024.

Die Ergebnisse des Entscheidungsverfahrens werden voraussichtlich Ende Januar 2025 bekannt gegeben.

     

(Hinweis: Die Richtlinie „Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen“ wird voraussichtlich ab Mitte September 2024 an dieser Stelle veröffentlicht werden.)