Grobe Fahrlässigkeit

Auslöser Einweggrill: Brandschaden am Bissendorfer Turm

Region Hannover erstattet Anzeige gegen Unbekannt.

Ein zurückgelassener Einweggrill ist der Auslöser für einen Brandschaden am südlichen Aussichtsturm im Naturschutzgebiet Bissendorfer Moor.

Der Brandschaden am Südturm im Bissendorfer Moor

Durch die Hitze in einer direkt auf dem Holz platzierten Alu-Schale wurde der Handlauf des Turms stark beschädigt. Zusätzlich wurde auch das Umfeld vermüllt.

Die Region Hannover geht von einem Sachschaden in Höhe von über 1.000 Euro aus und hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Hinweise auf mögliche Verursachende nimmt die Polizei Langenhagen entgegen.

Offenes Feuer im Naturschutzgebiet untersagt

Der Fachbereich Umwelt der Region Hannover erinnert im Zusammenhang mit dem aktuellen Schadensfall daran, dass offenes Feuer in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten der Region Hannover generell verboten ist.

Wörtlich heißt es auch in der Verordnung für das Bissendorfer Moor: „Es ist untersagt, offenes Feuer zu entzünden oder zu unterhalten.“ Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Sonja Papenfuß, Leiterin des Fachbereichs Umwelt: „Wegwerfgrills lösen immer wieder Brände aus. Wer mit Feuer auf einem trockenen Untergrund hantiert, handelt grob fahrlässig. Dies gilt besonders in einem Hochmoor, wo auch in der kalten Jahreszeit noch der Torfboden in Brand geraten kann.“

(Veröffentlicht am 2. Dezember 2022)