Windkraft

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Die Region Hannover leitet die Neuplanung der Windenergienutzung ein. Im Raumordnungsprogramm soll es neue Festlegungen geben.

Die Region Hannover leitet die Neuplanung der Windenergienutzung ein. Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP 2016) sollen auch künftig Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Dies aber ohne Konzentrationswirkung: Die Nutzung weiterer Flächen außerhalb der festgesetzten Standorte wäre damit grundsätzlich möglich, sofern nicht öffentliche Interessen entgegenstehen. Der Regionalplanungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 11.06.2020 mit der Beschlussdrucksache zur fünften Änderung des RROP 2016.

Gerichtsentscheid führt zu Neuplanung

"Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg im März letzten Jahres die im RROP getroffenen und politisch beschlossenen Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung für unwirksam erklärt hatte, waren wir gefordert eine Neuplanung vorzunehmen", erläutert die Dezernentin für Umwelt. Planung und Bauen der Region Hannover, Christine Karasch: "Wir brauchen weiterhin mehr und leistungsstärkere Anlagen, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Wir wollen dafür schneller Flächen für die Windkraft mobilisieren, die als geeignet und relativ konfliktarm beurteilt werden.
Eine Vorranggebietsfestlegung 'ohne Ausschlusswirkung' auf Regionsebene bedeutet für die Kommunen aber, dass sie selbst entscheiden, ob für ihr Gebiet eine Konzentration auf bestimmte Standorte erforderlich ist oder nicht." Dieser größere Gestaltungsspielraum würde vor Ort den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, auch im Sinne einer höheren Akzeptanz bei Entscheidungen für oder gegen Windkraftstandorte. Lokale Flächenanpassungen wären möglich. „Wir werden uns dazu eng und einverständig mit den Kommunen über mögliche Standorte abstimmen“, so die Dezernentin.

Sonja Beuning, Leiterin des Fachbereichs Planung und Raumordnung der Region Hannover, betont einen weiteren Vorteil durch den Verzicht auf eine regionale Konzentrationsflächenplanung für die Windenergienutzung: "Ein erneutes 'Kippen' der gesamten Windenergiefestlegungen durch Gerichtsentscheid ist unwahrscheinlich. Sofern erfolgreich gegen eine Konzentrationsplanung einer Stadt oder Gemeinde geklagt würde, wären alle anderen 20 Kommunen in der Region Hannover davon nicht betroffen. Dies bedeutet eine höhere Rechts- und Planungssicherheit für die Windenergie in unserer Region."

Eine Anpassungspflicht der kommunalen Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bestünde auch nach der geplanten Änderung des RROP weiterhin: In den Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden im Bereich der Vorranggebiete Windenergienutzung dürften keine entgegenstehenden Nutzungen dargestellt sein.

"Unser geplantes Vorgehen zur Neuplanung der Windenergienutzung im RROP wurde mit den regionsangehörigen Städten und Gemeinden ausführlich erörtert", so Christine Karasch. Darüber hinaus ist vereinbart, dass die Region Hannover sowohl mit fachlicher Beratung, Fachaustausch und Förderung notwendiger Fachplanungen die Planungsprozesse der Regionskommunen dauerhaft begleitend unterstützt.

Vorbehaltlich des Beschlusses des Regionsausschusses (nächste Sitzung am 07. Juli 2020) zur Einleitung des RROP-Änderungsverfahrens will die Region Hannover die Städte und Gemeinden auch bei der Erstellung von Artenschutzgutachten bei Windenergieplanungen unterstützen. Vorgesehen ist eine 50-Prozent-Förderung bis maximal 20.000 Euro pro Kommune durch die Region Hannover. "Geschieht die Konzentrationsflächenplanung auf örtlicher Ebene bei der Bauleitplanung, wollen wir die notwenigen Untersuchungen, etwa zum Schutz der Vogelwelt, fördern", erklärt Sonja Beuning. Artenschutzbelange seien in den konkreten Zulassungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz besonders relevant. 

Hintergrund:

Ausschlaggebend für die Entscheidung des OVG Lüneburg, die Festsetzungen des RROP der Region Hannover für unwirksam zu erklären, war eine fehlerhafte Behandlung der Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen. Die Zulässigkeit von Genehmigungsanträgen für Anlagen richtet sich seit der Rechtswirksamkeit des Urteils im Mai 2019 nach den Regelungen der jeweiligen Flächennutzungspläne der Regionsstädte und -gemeinden.

In seiner Begründung wertete das Gericht die Gesamteinstufung von Siedlungsbereichen als nicht zulässig. Erkannte "harte Tabuzonen" waren als solche nicht ausgewiesen worden. Darüber hinaus war innerhalb der Siedlungsbereiche nicht ausreichend unterschieden worden: Wohngebiete, Gewerbe- und Industriegebiete fallen wegen ihrer unterschiedlichen Schutzanforderungen hinsichtlich der Abstände zu Windenergieanlagen nicht unter eine einheitliche Abstandsregelung. Den im RROP 2016 festgelegten grundsätzlichen Abstand von 800 Metern zu Siedlungsbereichen hat das OVG nicht in Frage gestellt.

Die Windenergienutzung ist im Gebiet der Region Hannover der mit Abstand wichtigste Träger erneuerbarer Energien. Das außer Kraft gesetzte Kapitel zur Windenergie im RROP 2016 listete 31 Vorranggebiete mit einem Flächenumfang von rund 3.600 Hektar auf (entspricht 1,6 Prozent des Regionsgebiets). Zurzeit erzeugen rund 260 Windenergieanlagen ca. 560 Gigawattstunden pro Jahr. Rechnerisch deckt diese Stromproduktion den privaten Stromverbrauch von 350.000 Personen.

Die Regionsversammlung und der Rat der Stadt Hannover haben in ihrem gemeinsamen "Masterplan 100 Prozent für den Klimaschutz" beschlossen, bis spätestens 2050 die Treibhausgas-Emissionen um 95 Prozent und den Endenergiebedarf um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Etwa die Hälfte der Stromerzeugung in der Region Hannover müsste dazu bis zum Zieljahr aus Windenergie erfolgen.

"Die Region Hannover verfolgt weiterhin einen raum- und umweltverträglichen Ausbau mit Augenmaß. Ein planerisches Ausbauziel soll im Rahmen des Neuplanungsverfahrens bestimmt werden", bekräftigt Dezernentin Christine Karasch: "Wir wollen mehr Windenergie in der Region Hannover, aber wir wollen auch die Akzeptanz nicht gefährden."