Verfahren beginnt

Überschwemmungsgebiete für die Wietze und ihre Nebengewässer

Region Hannover weist Überschwemmungsgebiete für die Wietze und ihre Nebengewässer aus: Das förmliche Verfahren beginnt im November mit der öffentlichen Auslage der Unterlagen.

Geplante Überschwemmungsgebiete der Wietze, des Rixförder Grabens, der Hengstbeeke, des Mühlengrabens und des Flußgrabens

Die Region Hannover leitet das förmliche Verfahren zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete für die Wietze und ihre Nebengewässer ein: Ab der nächsten Woche liegen in den Verwaltungen der Landeshauptstadt Hannover, der Städte und Gemeinden Burgwedel, Isernhagen, Langenhagen, Wedemark sowie der Gemeinde Wietze (Landkreis Celle) der Entwurf des Verordnungstextes und die dazugehörigen Arbeitskarten zur Einsicht- und Stellungnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus. Der genaue Ort und die Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gegeben. Alle Unterlagen finden Sie nachstehend.

Das Land Niedersachsen hat durch seinen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Grenzen des Überschwemmungsgebietes der Wietze und ihrer Nebengewässer - Flussgraben (Langenhagen), Mühlengraben (Wedemark), Hengstbeeke (Burgwedel) und Rixförder Graben (Gemeinde Wietze) - für ein 100-jährliches Hochwasserereignis neu ermittelt. Die Region Hannover hat als Untere Wasserbehörde die Aufgabe, das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet durch Verordnung festzusetzen. In Absprache mit dem Landkreis Celle und Zustimmung des Niedersächsischen Umweltministeriums übernimmt die Region Hannover die Festsetzung auch im Landkreise Celle. Damit werden für das Flussgebiet der Wietze einheitliche Regelungen geschaffen.

Einwendungen können von allen Bürgerinnen und Bürgern, deren Interessen durch das Vorhaben berührt werden, innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Wilhelmstr. 1, 30171 Hannover oder bei den betroffen Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Anschließend wird die Region Hannover Ende Januar in Burgwedel einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen.

Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erfolgt in Niedersachsen in zwei Schritten: Zunächst ermittelt der NLWKN auf Grundlage umfangreicher Messungen und Berechnungen die Überschwemmungsgebiete und sorgt für ihre vorläufige Sicherung. Die endgültige Verordnung erfolgt anschließend im Rahmen eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter der Regie der Unteren Wasserbehörden, hier: der Region Hannover.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus dem größten Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN liefert den Unteren Wasserbehörden als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie und sichert diese Gebiete vorläufig. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage das förmliche Verfahren zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch.