Neustadt a. Rbge.

Bahnübergänge Poggenhagen: Planfeststellungverfahren für Trog und Tunnel soll im Herbst 2020 beginnen

Aktueller Zeitplan sieht einen Baubeginn im Herbst 2023 vor

Das Ende der Schranken im Neustädter Ortsteil Poggenhagen rückt näher:

Die Vorzugsvarianten für die Verkehrsanlage, das Brückenbauwerk und die Geh-/Radwegunterführung als Ersatz für die bestehenden "höhengleichen" Bahnübergänge sind festgelegt.

Zurzeit wird für alle Teile die Entwurfsplanung erstellt. Für die Planfeststellung noch benötigte Gutachten und Planungsleistungen - Landschaftsplanerische Begleitplanung, Baugrundgutachten, schalltechnische Untersuchungen und Bahntechnik - sind oder werden in Kürze beauftragt.

Zeitplan

Die ersten Gespräche für den erforderlichen Grunderwerb haben bereits stattgefunden. Die Region Hannover plant das erforderliche Planfeststellungsverfahrens in diesem Herbst einzuleiten. Ein Beschluss und damit das Baurecht könnte bis September 2022 vorliegen. Anschließend erfolgen die Ausführungsplanung und die Vergabe der Bauleistungen.

Baubeginn für die Brücke wäre dann 2023 und für das Trogbauwerk 2024 sein. Die erste Sperrpause im Bahnverkehr für den Brückenbau ist für den Herbst 2023 bereits beantragt.

Hintergrund

Die Region Hannover hat die Federführung für die Planung bis zur Planfeststellung der Aufhebung der höhengleichen Bahnübergänge an der Moordorfer Straße (B 442) und Fliegerstraße (K 336). Sie sollen ersetzt werden durch eine Unterführung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende am S-Bahnhaltepunkt Poggenhagen und eine Brücke für den motorisierten Verkehr, die voraussichtlich zwischen der Poggenhagener Straße und der Fliegerstraße liegt.

Eine Planungsvereinbarung dazu haben die Region Hannover, die Stadt Neustadt und die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträger – sowie die DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges geschlossen.

(Veröffentlicht am 8. April 2020)