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Rund 29,5 Millionen Euro hat die Region im Jahr 2019 für die Leistungen ausgegeben, vier Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor. Das geht aus dem neuen BuT-Bericht hervor, den die Regionsverwaltung am Donnerstag, 8. Oktober 2020, im Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit der Region vorgestellt hat:
"Das ist eine gute Entwicklung, aber es könnten noch mehr Kinder und ihre Familien von den BuT-Leistungen profitieren – viele wissen immer noch nicht, dass sie Anspruch darauf haben, oder trauen sich nicht aus Angst vor Stigmatisierung, die Leistungen abzurufen. Hier werden wir unsere Anstrengungen für noch mehr Aufklärung verstärken!", so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover.
Bis zu sieben verschiedene Leistungen können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Anspruchsberechtigten – über BuT bezuschusst oder ganz finanziert werden. Dazu gehören:
alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen.
Auch Familien mit einem geringen Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten, auch wenn sie keine Sozialleistungen zu beziehen.
"Hier ist noch Luft nach oben", sagt Dr. Andrea Hanke, "das Antragsverfahren ist leicht und unbürokratisch. Und Sport, Musik oder andere Hobbies sind gerade für Kinder in dieser Altersstufe wichtig. Die BuT-Leistungen unterstützen dabei ganz unkompliziert!"
gibt die Region Hannover im BuT-Servicebüro in Hannover in der Hildesheimer Straße 20, Raum 37, montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 13 bis 17 Uhr. Telefon: +49 511 61 62 63 64, E-Mail: BuT@region-hannover.de. BuT-Anträge und weitere Informationen sind im Internet unter www.hannover.de/but abrufbar:
(Veröffentlicht am Donnerstag, 8. Oktober 2020)
BuT-Servicebüro
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