Chancengleichheit
15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention
Inklusion von Menschen mit Behinderung bleibt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Inklusion von Menschen mit Behinderung bleibt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Seit dem 26 März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtskräftig.
Mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderung konsequent umzusetzen. Das war vor 15 Jahren.
„Wir sind noch nicht da, wo wir hinwollen. Menschen mit Behinderungen sind in vielen Bereichen noch nicht gleichgestellt mit Menschen ohne Einschränkungen – sei es im Bereich Bildung, barrierefreies Wohnen, gesundheitliche Versorgung, Mobilität oder auf dem Arbeitsmarkt“, sagt Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend der Region Hannover.
„Die Region hat hier schon viel auf den Weg gebracht – wie zum Beispiel im Bereich der barrierefreien Mobilität mit dem Ausbau der Hochbahnsteige oder der barrierefreien Flotte von sprinti –, aber Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen und in allen sozialen Bereichen zu fördern, bleibt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe!“
Auch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Region, Sylvia Thiel, betont:
„Inklusion ist ein gesellschaftlicher Prozess, der nicht innerhalb von 15 Jahren abgeschlossen ist, sondern als fortlaufender, dynamischer Weg zu bewerten ist. Aber es ist nach 15 Jahren an der Zeit, noch genauer hinzuschauen und sich noch konsequenter für die Chancengleichheit einzusetzen, um allen Herausforderungen gerecht zu werden.“
Eine besonders große Herausforderung ist der derzeitige Fachkräftemangel, der sich auch in den Einrichtungen zur Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung deutlich zeigt:
Ob in Wohneinrichtungen, Arbeitsstätten oder Kitas „sehen wir einen hohen personellen Mangel an pädagogischen Fachkräften, mit der Folge, dass Betroffene und Angehörige zum Teil lange Wartezeiten überbücken müssen, bis sie ihre Leistung in Anspruch nehmen können. Das ist insbesondere für die Entwicklungsförderung von Kindern verheerend“, bilanziert Thiel.
(Veröffentlicht am 22. März 2024)
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