Im Februar
Waffenverbotszone: Verstärkte Kontrollen am Hauptbahnhof Hannover
Die Bundespolizei führte Anfang Februar am Hauptbahnhof Kontrollen im Sinne der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen durch.

Sorgt für Sicherheit: die Polizei (Symbolbild)
Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Hannover
Die Bundespolizei richtete Anfang Februar im Hauptbahnhof Hannover eine Waffenverbotszone ein. Folgen der Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Auch ein Zwangsgeld ist bei uneinsichtigen Personen möglich. Dieses unabhängig von einem möglichen Strafverfahren.
Allgemeinverfügung
Gemäß der Allgemeinverfügung ist das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof in dem angegebenen Zeitraum verboten. Die Verbotszone verfolgt das Ziel, die Sicherheit für Bahnhofsbesucher und Reisende zu erhöhen.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen umfasste den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofes Hannover. Der Zeitraum war auf Freitag, den 4. Februar 2022, 18:00 Uhr bis Samstag, den 5. Februar 2022, 02.00 Uhr, und am Samstag, den 5. Februar 2022, 18:00 Uhr bis Samstag, den 6. Februar 2022, 02.00 Uhr, begrenzt.
Neben einer Verfolgung der Straftaten/Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz (WaffG), werden Zuwiderhandlungen gegen das Verbot gesondert verfolgt. Gegen betroffene Personen kann ein Hausverbot für den Hauptbahnhof, aber darüber hinaus auch ein zukünftiger Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung, initiiert werden. Zudem kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Michael Schuol, ständiger Vertreter des Präsidenten der Bundespolizeidirektion Hannover: "Mit der Waffenverbotszone setzen wir ein deutliches Zeichen, um der Entwicklung von Gewaltdelikten entgegenzuwirken. Dieses hat neben einer Signalwirkung auch einen präventiven Zweck für die Sicherheit aller Reisenden und Besucher im Hauptbahnhof Hannover."
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können hier entnommen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen
In diesem Zeitraum galt das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für alle Personen, die sich im Geltungsbereich/Gültigkeitszeitraum der Allgemeinverfügung im Hauptbahnhof Hannover aufhalten bzw. diesen betreten (Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen).
Der Hannoveraner Hauptbahnhof gehört mit seinem hohen Reisenden-/Besucheraufkommen zu einem Bereich, der Straftätern vielfältige Begehungsfelder eröffnet. Personen führen nach statistischen Erhebungen auch Messer oder verbotene Gegenstände mit. Im Bahnhof und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten größere Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein.
Vornehmlich an den Wochenenden und in den dortigen Abendstunden sind steigende Besucherzahlen der Altersgruppen der 15- bis 45- Jährigen im Hauptbahnhof Hannover zu verzeichnen, die den Bahnhof als Treffpunkt nutzen, um dort zu verweilen und um von dort in andere Vergnügungsbereiche der Stadt Hannover zu gelangen. Erfahrungsgemäß erreichen in den späten Abendstunden bzw. frühen Morgenstunden teilweise stark alkoholisierte Personen wieder den Hauptbahnhof Hannover. In diesen Zeiträumen besteht die konkrete Gefahr, dass alkoholisierte Personen bestohlen/beraubt werden oder sich Konfrontationen entwickeln, die dann in körperlichen Auseinandersetzungen enden. Betroffen sind hierbei seltener Reisende und Pendler, sondern insbesondere alkoholisierte und erlebnisorientierte Personen, sowie in der Folge auch Bahnpersonal und Mitarbeitende der Bundespolizei.
Weiterhin verdeutlicht die polizeiliche Erfahrung, dass die Aggressionsschwelle sinkt und Gewaltstraftaten signifikant ansteigen.
In den vergangenen Wochen konnten zahlreiche Sachverhalte festgestellt werden, bei denen Personen verbotene Gegenstände oder Messer mitführten. Bei den Messern handelte es sich oftmals auch um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, wie bspw. Springmesser oder Einhandmesser. Auch wenn diese nur mitgeführt werden, stellt dieses eine erhebliche Gefahr für andere dar, da diese eingesetzt und zu erheblichen Verletzungen führen können. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.
Allein am vergangenen Wochenende wurden bei verstärkten Kontrollen 7 Messer und 3 Schlagstöcke sichergestellt.
Die angekündigten Kontrollen sollen einerseits das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände erhellen und andererseits die klare Botschaft vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgeführt werden sollten. Konfliktreiche Situationen können im Zusammenhang mit zugriffsbereiten Waffen zu einem erheblich höheren Gefährdungspotential für alle Beteiligten führen.
Ergänzend informiert die Bundespolizei:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
- Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
- Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Eine Alternative bietet z.B. ein sogenannter "Schrillalarm" (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt.
(Veröffentlicht am 3. Februar 2022)