In den innerstädtischen und stadtkernnahen Wohn- und Mischgebieten der Landeshauptstadt Hannover konkurrieren Einwohnende, Beschäftigte im Gebiet und in der Innenstadt, Kund*innen, Besucher*innen, Dienstleistungsbetriebe und Lieferdienste um den knappen Parkraum. Dies ist auch in vielen Bereichen des Warmbüchenviertels der Fall. Für die Bewohner*innen ist das schon seit Jahren ein erhebliches Problem. Deshalb wird ab November 2025 dort eine Bewohner*innenparkzone eingerichtet.
Erhöhte Parkraumnachfrage im Warmbüchenviertel
Zu einer erhöhten Parkraumnachfrage tragen insbesondere für den südlichen Bereich die kund*innen- und besuchsfrequentierten Einrichtungen an der Marienstraße bei. Für den westlichen Bereich sind es die Beschäftigten größerer Unternehmen und Behörden. In den vergangenen Monaten haben daher für das Warmbüchenviertel der Bezirksrat Mitte und die Ratsgremien die Einführung von Bewohner*innenparken beschlossen - auch unter dem Aspekt „das Wohnen in der Stadt zu stärken“.
Parkzone geht am 3. November 2025 in Betrieb
Die Arbeiten zur Einrichtung der Bewohner*innenparkzone "J" im Warmbüchenviertel sind fast abgeschlossen. Die dafür notwendige Beschilderung und die erforderlichen Parkscheinautomaten werden rechtzeitig aufgestellt und die notwendigen Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Wie bereits Ende August 2025 mit einer Anliegerinformation angekündigt, wird ab Montag, 3. November 2025, die Bewohner*innenparkzone "J" in Betrieb genommen.
Unter www.bürgeramt-hannover.de sind hilfreiche Informationen zur Antragstellung für Bewohner*innenparkausweise zu finden und auch eine Onlinebeantragung ist möglich.
Der Online-Antrag wird zeitnah bearbeitet und innerhalb von circa zwei Wochen an die hannoversche Meldeanschrift zugesandt.
Was benötigen Bewohner*innen für einen Online-Antrag?
Wer einen Ausweis für die Bewohner*innenparkzone online beantragen will benötigt:
- eine Meldeanschrift in einer hannoverschen Bewohnerparkzone
- Daten für eine Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder giropay
- Personalausweis oder Pass
- die Kfz-Zulassungsbescheinigung
- eine Nutzungsbescheinigung, sollten regelmäßiger Fahrzeugnutzer und Fahrzeughalter*in nicht identisch sein
Sollten potenziell berechtigte Personen noch nicht in Hannover angemeldet sein oder können diese die Online-Beantragung aus anderen Gründen nicht nutzen, ist die Beantragung im Bürgeramt ihrer Wahl möglich. Sie können dafür einen Termin buchen oder an einem Donnerstag mit Wartezeit ein Bürgeramt aufsuchen (außer Bürgeramt Schützenplatz).
Welche Angebote gibt es in Bewohner*innenparkzonen?
Innerhalb der Zone gibt es drei verschiedene Angebote:
- Es gibt Straßen, in denen nur Bewohner*innen, die einen kostenpflichtigen Bewohner*innenausweis erworben und im Fahrzeug hinter der Frontscheibe ausgelegt haben, gebührenfrei parken können (Trennprinzip).
- Dann gibt es Straßen, in denen Bewohner*innen mit einem Bewohner*innenparkausweis gebührenfrei und Besucher*innen kostenpflichtig eine Parkmöglichkeit haben (Mischprinzip).
- Darüber hinaus gibt es weitere Straßen(abschnitte) mit einer reinen Parkscheinregelung, das heißt sowohl Besucher*innen als auch Bewohner*innen müssen innerhalb der auf der Beschilderung ausgewiesenen Bewirtschaftungszeit einen Parkschein ziehen.
Die jeweilig gültigen Regelungen ergeben sich aus der Beschilderung vor Ort.