Was macht eine Schiedsperson?
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, um dadurch gerichtliche Verfahren zu vermeiden und die Gerichte zu entlasten. Schlichtungsverfahren kommen zum Beispiel in Betracht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Körperverletzungen, Schadensersatzforderungen und Sachbeschädigungen. Rechtskenntnisse sind nicht erforderlich.
Wer kann Schiedsperson werden?
Wer mindestens 30 Jahre alt ist und über einen Internetzugang verfügt, kann sich bis zum 8. Januar 2023 unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufs unter folgender Adresse oder per E-Mail bewerben: per E-Mail unter 30.2@hannover-stadt.de oder postalisch unter Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Recht, Osterstraße 44-46, 30159 Hannover. Unter den 13 hannoverschen Schiedspersonen besteht ein regelmäßiger Austausch. An dem Amt Interessierte können bei erfahrenen Schiedspersonen hospitieren und sich näher informieren. Schiedspersonen unterstehen der Aufsicht des*der Präsidenten*Präsidentin des Amtsgerichts und werden für eine Amtszeit von fünf Jahren durch den zuständigen Stadtbezirksrat gewählt. Es handelt sich um ein Ehrenamt, für das eine Kostenpauschale gezahlt wird. Die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich des Ablaufs eines Schlichtungsverfahrens vermittelt der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen in Schulungen und Fortbildungen. Im Durchschnitt führt eine Schiedsperson in Hannover circa neun offizielle Verhandlungen jährlich durch.