Es gab in der Vergangenheit immer mehr Beschwerden: In der Hohe Straße zwischen dem Haupteingang der Helene-Lange-Schule und der Posthornstraße parken regelmäßig ordnungswidrig Fahrzeuge auf der Fahrbahn und sogar teilweise auf den ohnehin schmalen Gehwegen. In diesem Bereich besteht ein generelles, gesetzliches Halteverbot. Viele Schüler*innen nutzen diesen Abschnitt als Schulweg. Die Verwaltung sieht sich nun gezwungen, mit entsprechenden Schildern die Situation zu verdeutlichen.
Absolutes Halteverbot
Das Verkehrszeichen mit dem blauen Hintergrund, dem roten Kreis und dem roten Kreuz wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der Nummer 283 geführt: Es gilt ein absolutes Halteverbot. Das Halten oder Parken ist aufgrund der schmalen Fahrbahn in dem Bereich der Hohen Straße laut der StVO sowieso nicht gestattet. Künftig werden die Schilder mit der Nummer 283 noch plastischer auf das absolute Parkverbot aufmerksam machen.
Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist insbesondere an benannter Örtlichkeit zwingend erforderlich, weil auch dieser Teilabschnitt der Hohe Straße als Schulweg zum Haupteingang der Helene-Lange-Schule genutzt wird. Deshalb müssen die ohnehin schmalen Gehwege uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Sichtbeziehungen beim Queren der Straße dürfen nicht durch unzulässig parkende Fahrzeuge eingeschränkt sein.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Verkehrsmaßnahme keine bisher zulässigen Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen, sondern lediglich die geltenden Verkehrsregeln (gesetzliches Haltverbot) verdeutlicht werden. Bis zum Ende der Herbstferien werden die neuen Schilder aufgestellt sein.