Einzelhandel / Vergnügungsstätten
Stadt legt Entwürfe für neue Konzepte aus
Die Digitalisierung und die Auswirkungen der Pandemie sind entscheidende Faktoren, die zu Veränderungen im Einzelhandel führen. Mit dem neuen Konzept wird nun eine wichtige Grundlage gelegt, um den Einzelhandel insgesamt, aber insbesondere auch die wohnungsnahe Versorgung, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Stadt trägt mit einer zielgenauen Standortplanung auf der Grundlage des Konzeptes zu einer ausgewogenen Struktur und zu einer Erreichbarkeit auf kurzem Wege bei.
Erstmalig auch Aufstellung eines Vergnügungsstättenkonzeptes
Die erstmalige Aufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes trägt der Konkurrenz dieser wachsenden Branche mit Einzelhandels- und Gewerbebetrieben auf dem Grundstücksmarkt sowie den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Mit diesem Konzept schafft die Stadt ein Instrument, um ungünstige Auswirkungen auf die Umgebung, insbesondere durch die Glücksspielbetriebe, zu begrenzen.
Ein Brennpunkt der Entwicklung im Handel und auch in der Vergnügungsstättenbranche ist die Innenstadt. Beide Konzepte setzen darauf, dass die Innenstadt weiterhin ein Handelsstandort bleibt, weil die zentrale Lage und exzellente Erreichbarkeit auch zukünftig für den Einkauf von Waren aller Art genutzt werden wird. Auch der geplante Dialogprozess zur Entwicklung der Innenstadt soll Erkenntnisse darüber liefern, wie die Attraktivität der City für und durch den Handel und andere interessante Nutzungen erhalten und gesteigert werden kann.
Information und Stellungnahme zu Konzepten online möglich
Die Stadt lädt dazu ein, sich über beide Konzepte zu informieren. Diese sind unter www.stadtplanung-beteiligung.de und www.einzelhandelskonzept-hannover.de digital abrufbar. Stellungnahmen können bis zum 22. Februar per E-Mail an 61.15@hannover-stadt.de gesendet werden oder unter www.stadtplanung-beteiligung.de online abgegeben werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen in Papierform zur Einsichtnahme in der Eingangshalle der Bauverwaltung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1. Stellungnahmen können hier in schriftlicher Form im Zeitraum der Auslegung eingereicht werden.
Die Ergebnisse der Beteiligungsphase werden ausgewertet, bei der Fertigstellung beider Konzepte einbezogen und den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
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