Die Flächen sind für eine einjährige Probezeit vor Ort gut erkennbar ausgeschildert. Sie können auch während der sogenannten "Allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit" (1. April bis 15. Juli) für den Hundeauslauf genutzt werden.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt kommt einem Wunsch des Stadtbezirksrats Ricklingen nach neuen Auslaufmöglichkeiten für Hunde entgegen. Während der Probezeit werden städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beobachten, wie sich die neue Nutzung dort einfügt. Nach Ablauf der zwölfmonatigen Testphase werden die Erfahrungen ausgewertet und den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung über eine dauerhafte Ausweisung der Flächen vorgelegt.
Die Flächen stehen aber auch mit dieser Ausweisung nicht ausschließlich Hunden und Hundebesitzerinnen beziehungsweise Hundebesitzern zur Verfügung. Von einem verträglichen Miteinander aller Nutzerinnen und Nutzern auf diesen öffentlichen Anlagen wird weiterhin ausgegangen. Die Halterinnen und Halter müssen auch auf diesen Flächen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.