Die Ausführung des Programms für Gewerbetreibende und Freiberufler*innen und die Unterstützung der Wirtschaft soll dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden. Vielmehr ist es ausdrückliches Ziel der Landeshauptstadt Hannover die in Aussicht gestellten Mittel schnell und möglichst unbürokratisch zur Verfügung zu stellen.
Stadtkämmerer von der Ohe: "Wir sind uns bewusst, dass es für manche Unternehmen auf jeden Tag, den sie die Mittel früher zur Verfügung haben, ankommt. Daher setzen wir derzeit alles daran, die Mittel so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Die gestrige Aussage, dass wir bereits in der kommenden Woche an den Start gehen wollen, gilt." (Anm.: "gestrige Aussage" bezieht sich auf den 25. März 2020)
Die Mittel sollen wie angekündigt sehr kurzfristig, das heißt beginnend ab der 14. Kalenderwoche bereit gestellt werden. Die erforderliche rechtliche Legitimation dafür wird durch einen eiligen Beschluss des Verwaltungsausschusses oder nötigenfalls durch Inanspruchnahme der durch die Hauptsatzungsänderung gegebenen Notfallermächtigung für Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hergestellt. In jedem Fall werden die Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe schnellstmöglich die notwendige Unterstützung erhalten.
Die Aussetzung der Entgeltpflicht wird ebenfalls nicht beeinträchtigt: "Wir halten wie geplant an der Unterstützung der Eltern in dieser besonderen Situation fest", unterstreicht Personal-, Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin Rita Maria Rzyski.