Corona

3-G Regelung in den Stadtbibliotheken

Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage führt die Stadtbibliothek Hannover ab dem 8. Dezember (Mittwoch) die 3G-Regelung ein. Der Zugang beschränkt sich auf Personen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, einen Genesenennachweis oder einen negativen PoC- oder PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 bzw. 48 Stunden ist.

Innenansicht Nordstadtbibliothek. © M. J. Smeets

An den Zugängen zu allen Häusern - 16 Stadtteilbibliotheken, Fahrbibliothek und Zentralbibliothek - kontrolliert eigenes Personal. Der zusätzliche Personaleinsatz für diese Kontrollen hat zur Folge, dass die Öffnungsstunden in den Stadtteilbibliotheken reduziert werden müssen und sonnabends nur ein Teil der Häuser öffnen kann.

Öffnungszeiten im Dezember

Alle Stadtteilbibliotheken haben montags, dienstags, donnerstags und freitags von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Samstags haben weiterhin folgende Bibliotheken von 10 bis 14 Uhr geöffnet:

  • Jugend- und Stadtbibliothek List,
  • Kinder- und Jugendbibliothek Südstadt, 
  • Oststadtbibliothek, 
  • Stadtbibliothek Am Kronsberg,
  • Stadtbibliothek Herrenhausen,
  • Stadtbibliothek Kleefeld und 
  • Stadtbibliothek Linden.

Folgende Stadtbibliotheken bleiben vorerst an den Samstagen geschlossen:

  • Nordstadtbibliothek,
  • Stadtbibliothek Döhren,
  • Stadtbibliothek Misburg,
  • Stadtbibliothek Ricklingen und
  • Stadtbibliothek Vahrenwald.

In der Zentralbibliothek Am Aegi, Hildesheimer Straße 12, bleiben die Öffnungszeiten unverändert montags bis sonnabends von 11 bis 19 Uhr.

3G-Regelung gilt zunächst nur im Dezember

Die 3G-Zugangsregelung gilt zunächst für den gesamten Dezember. Sollte es eine Verlängerung geben, wird darüber rechtzeitig informiert.