Das Land Niedersachsen hatte angekündigt, mit der Aktualisierung der Richtlinie "Sächliche Schutzausstattung für Schulen" den Schulträgern 20 Millionen Euro für eine technische Lüftungsunterstützung, wie zum Beispiel Fensterventilatoren, zur Verfügung zu stellen. Dabei will das Land 80 Prozent der Kosten tragen, 20 Prozent verbleiben bei den Schulträgern. Diese Maßnahmen sollen das bisherige Konzept des Lüftens unterstützen, technische Anlagen seien für Räume vorzusehen, die nicht sinnvoll gelüftet werden können.
Die Landeshauptstadt Hannover prüft, wie diese in Aussicht gestellten Mittel abgerufen werden können. Es wird aktuell erarbeitet, wie viele Klassen theoretisch ausgestattet werden könnten, mit welchen Anschaffungs-, sowie Einbau- und Unterhaltskosten zu rechnen wäre und wie hoch der Eigenanteil der Kommune ausfallen würde.
Dezernentin Rzyski: "Wir rechnen definitiv nicht zum Schuljahresbeginn 2021/2022 mit einer Ausstattung der Schulen"
"Leider gibt es bislang nur eine Ankündigung, dass es ein Förderprogramm geben soll, aber noch keine verbindlichen Informationen, wie und bis wann Mittel wofür abgerufen werden können", bedauert Rzyski. Im Raum steht ein schriftliches Antragsverfahren, das jedoch noch nicht näher benannt ist. "Wenn die Förderrichtlinie vorliegt, haben wir eine Basis, auf der wir planen und handeln können. Landesweit müssen die Schulträger in einem wahrscheinlich engen Zeitraum gleichzeitig auf den ohnehin schon engen Markt zugreifen. Es bleibt abzuwarten, welche Angebote wir auf die Ausschreibungen bekommen, die wegen der Höhe der erforderlichen Ausgaben notwendig werden. Wir rechnen also definitiv nicht zum Schuljahresbeginn 2021/2022 mit einer Ausstattung der Schulen. Um dieses Ziel zu erreichen, hätte das Programm spätestens im April oder Mai dieses Jahres vorliegen müssen", so die Dezernentin weiter.
Rat kann am 15. Juli kein Beschlussvorschlag gemacht werden
Es ist auch nicht bekannt, wie die 20 Millionen Euro auf die Kommunen verteilt werden und wie viele Mittel davon der Landeshauptstadt Hannover zugestanden werden. Mit Blick auf den erforderlichen Eigenanteil ist eine Beteiligung der Ratsgremien erforderlich. Die letzte Sitzung des Rates vor der Sommerpause findet am 15. Juli statt. Bis dahin kann dem Rat aufgrund der noch nicht vorliegenden Antragsregularien und der daraus resultierenden Kurzfristigkeit kein Beschlussvorschlag unterbreitet werden. "Wichtig wäre, dass vonseiten des Landes keine Erwartungen geweckt werden, die durch die Schulträger weder sachlich noch zeitlich zu erfüllen sind", betont Rzyski.