Diese differenzierte Anordnung eines Unterrichtsausfalls wurde vom Land eingeräumt, um einerseits möglichst wenig Unterricht ausfallen zu lassen und andererseits die Schüler*innen, die am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen, vor witterungsbedingten Gefahren zu schützen.
Durch eine Kommunikationspanne auf Seiten der Schulverwaltung wurde diese differenzierte Regelung nicht verarbeitet und daraufhin fälschlich kommuniziert, dass auch der Distanzunterricht entfällt. Die Stadtverwaltung bedauert diese Fehlinformation ausdrücklich und bittet für die Verunsicherung, die dadurch bei Eltern und Schulen entstanden ist, um Entschuldigung.
Kinder, die trotz der Anordnung von witterungsbedingtem Schulausfall in die Schule kommen oder gekommen sind, werden bzw. wurden dort betreut.
Grundsätzlich wird die Entscheidung, ob Unterricht witterungsbedingt ausfällt, immer vor dem Hintergrund abgewogen, ob die Schüler*innenbeförderung sichergestellt werden kann. Dies geschieht in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben. Die Stadtverwaltung informiert zeitnah, sobald es hier eine neue Lage gibt.