Die Landeshauptstadt Hannover erhebt bis Mitte Februar keine Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Damit gilt die schon im Januar greifende Aussetzung der Entgeltpflicht bis zum 14. Februar weiter. Sie gilt auch für Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Für die Eltern entfallen die Entgelte und das Essensgeld.
Mit der bis zum 14. Februar verlängerten offiziellen Schließung der Kitas ist es der Stadt möglich, die Erhebung von Betreuungsentgelten für diesen Zeitraum auszusetzen. Grundlage hierfür ist die im Sommer 2020 per Ratsbeschluss vorgenommene Änderung der Entgeltregelung. Diese sieht vor, dass in Pandemielagen bei Schließung der Einrichtung aufgrund behördlicher Verfügung oder gesetzlicher Regelung auf die Erhebung von Betreuungsentgelten verzichtet wird.
Die ausfallenden Entgelte sollen den Einrichtungen im Rahmen der Förderrichtlinien und geltenden Verträge erstattet werden.