Corona-Pandemie

Stadt setzt Entgeltpflicht in Kindertages­einrichtungen aus

Die Landeshauptstadt Hannover verlängert die Aussetzung der Entgeltpflicht in Kindertageseinrichtungen bis zum 14. Februar. Dies gilt auch für Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Für die Eltern werden die Entgelte und das Essensgeld entfallen.

Die Landeshauptstadt Hannover erhebt bis Mitte Februar keine Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Damit gilt die schon im Januar greifende Aussetzung der Entgeltpflicht bis zum 14. Februar weiter. Sie gilt auch für Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Für die Eltern entfallen die Entgelte und das Essensgeld.

Grundlage bildet die vom Rat beschlossene Entgeltregelung

Mit der bis zum 14. Februar verlängerten offiziellen Schließung der Kitas ist es der Stadt möglich, die Erhebung von Betreuungsentgelten für diesen Zeitraum auszusetzen. Grundlage hierfür ist die im Sommer 2020 per Ratsbeschluss vorgenommene Änderung der Entgeltregelung. Diese sieht vor, dass in Pandemielagen bei Schließung der Einrichtung aufgrund behördlicher Verfügung oder gesetzlicher Regelung auf die Erhebung von Betreuungsentgelten verzichtet wird.

Ausgefallende Entgelte werden erstattet

Die ausfallenden Entgelte sollen den Einrichtungen im Rahmen der Förderrichtlinien und geltenden Verträge erstattet werden.