Ausgenommen von dieser Regelung ist die Betreuung in der Tagespflege, die im Grundsatz gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regelbetrieb erfolgt. Hier ist demnach weiterhin ein Kostenbeitrag zu zahlen.
Eingeschränkter Regelbetrieb kann wieder aufgenommen werden
Bisher wurde für die Zeit vom 1. Januar bis zum 18. April 2021 in der Landeshauptstadt Hannover auf das Betreuungsentgelt in Kindertageseinrichtungen gemäß der Entgeltregelung verzichtet. Aufgrund der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab dem 19. April 2021 kann in den Kindertageseinrichtungen einschließlich Kinderhorten der eingeschränkte Regelbetrieb wiederaufgenommen werden. Voraussetzung ist hierfür ein Inzidenzwert von unter 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Da dies zurzeit in der Region Hannover noch nicht erreicht wird, ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten weiterhin untersagt.
Erstattung kann erst am Montagsende erfolgen
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der auch zukünftig schwer vorhersehbaren Betreuungssituation eine Erstattung der Betreuungsentgelte in der Regel erst am jeweiligen Monatsende erfolgen kann.
Die Erstattung der Betreuungsentgelte für den April wird aktuell vorgenommen.
Kontaktmöglichkeit
Rückfragen zur Entgeltpflicht können telefonisch unter der Servicenummer 0511 168-45554 oder per Mail an 51.06.1@hannover-stadt.de, beziehungsweise hinsichtlich der Kostenbeitragspflicht in der Tagespflege unter 0511 168-49900 oder per Mail an 51.06.2@hannover-stadt.de gestellt werden.