Luftreinhalteplan

Stadtverwaltung und Deutsche Umwelthilfe einigen sich

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich auf einen Vergleich geeinigt, um ein Klageverfahren vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu beenden. Die DUH hatte für eine Änderung des städtischen Luftreinhalteplans geklagt, um den Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten. Der Vergleich sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die fortzusetzen oder zu beginnen sind.

Eine Messstation an der Friedrich-Ebert-Straße.

Ein Mittel zur Senkung von Abgasemissionen soll dabei die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Friedrich-Ebert-Straße auf 40 Stundenkilometer sein. Sollte es auf diesem Weg zur Beendigung des Klageverfahrens kommen, muss der Luftreinhalteplan für Hannover nicht fortgeschrieben werden. Der vorgeschlagene Vergleich ist Bestandteil einer der Politik vorgelegten Beschlussdrucksache, über die die zuständigen Gremien in den kommenden Wochen entscheiden.

OB Onay begrüßt Einigung

"Die Verbesserung der Luftqualität war für die Landeshauptstadt Hannover immer ein wichtiges Thema. Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns geeinigt haben und damit der Weg frei ist für eine Beendigung des Rechtsstreits", sagte Oberbürgermeister Belit Onay am 2. Februar bei der Vorstellung des Vergleichsvorschlags. Onay betonte: "Mit der Deutschen Umwelthilfe verbinden uns zahlreiche gemeinsame Interessen, etwa im Klimaschutz. In Hannover werden seit 1992 regelmäßig Klimaschutzprogramme erstellt und deren Umsetzung bewertet, 1994 ist eine Klimaschutzleitstelle ins Leben gerufen worden. Auch auf dem Gebiet der Elektromobilität ist Hannover eine der Vorreiterstädte."

Dezernentin Tegtmeyer-Dette: "Für eine dauerhafte Unterschreitung des Grenzwertes sind weitere Maßnahmen erforderlich"

"Nach vorläufigen Ergebnissen wurden 2020 alle erforderlichen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß eingehalten. Allerdings steht die Minderung der Stickstoffdioxid-Belastung im Zusammenhang mit der deutlichen Verringerung des Straßenverkehrs in der Corona-Pandemie. Für eine dauerhafte Unterschreitung des Grenzwertes sind weitere Maßnahmen erforderlich", erläuterte Hannovers Erste Stadträtin und Wirtschafts- und Umweltdezernentin Sabine Tegtmeyer-Dette.

Werte aus 2020 müssen noch validiert werden

An der Messstation der Vahrenwalder Straße wurde der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft (im Jahresmittel) erstmals 2018 unterschritten. 2019 folgten die Stationen in der Göttinger Straße, Bornumer Straße und Marienstraße. Im vergangenen Jahr sank der Jahresmittelwert in der Friedrich-Ebert-Straße um sieben auf 36 Mikrogramm. Die Werte von 2020 müssen allerdings noch durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim validiert werden.

Tempolimit in der Friedrich-Ebert-Straße

Das geplante Tempolimit in der Friedrich-Ebert-Straße, für das das niedersächsische Verkehrsministerium bereits "grünes Licht" gegeben hat, wurde ausdrücklich als Teil des Vergleichs in den Vertragsentwurf aufgenommen. Nach den Berechnungen des Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim hilft diese Maßnahme, die Stickoxid-Belastung in der Friedrich-Ebert-Straße um 1,2 Mikrogram je Kubikmeter Luft im Jahresmittel zu verringern.

Die Messstation an derFriedrich-Ebert-Straße.

Dezernent Vielhaber: "Wir arbeiten an  vielfältigen Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs"

"Wir arbeiten bereits länger an vielfältigen Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs und zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsarten, die allesamt auch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität liefern“, unterstrich Stadtbaurat Thomas Vielhaber. "Hervorheben möchte ich hier insbesondere die Aktivitäten zur massiven Förderung des Radverkehrs und zur intelligenten Verkehrssteuerung. Beides sind wesentliche Bausteine der Zukunft des Individualverkehrs."

Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

Zu den verkehrlichen Maßnahmen gehört die Reduzierung des Parksuchverkehrs etwa durch die großflächige Ausweitung der Bewohner*innenparkzonen in den Wohngebieten bei gleichzeitigem Ausbau der Park-and-Ride-Anlagen an der Stadtgrenze sowie durch eine gezielte Lenkung des Verkehrs über ein modernes Parkleitsystem und eine innovative Park-App. Gleichzeitig werden die umweltfreundlichen Verkehrsarten wie der Radverkehr, der Fußgänger*innenverkehr sowie der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) weiter gefördert. So wird das Veloroutennetz umgesetzt und der Bau von Radschnellwegen und Bike-and-Ride-Anlagen vorangetrieben. Der ÖPNV wird durch verschiedene Angebote attraktiver gemacht und durch die weitere Elektrifizierung von Bussen noch weniger Emissionen verursachen. Auch der Fokus auf Elektromotoren bei der Beschaffung städtischer Dienstfahrzeuge, die Umsetzung des Elektromobilitätskonzepts sowie die Weiterentwicklung des Projekts „Urbane Logistik“ sollen dazu beitragen, die Stickstoffdioxid-Belastung durch den Kraftfahrzeugverkehr nachhaltig zu reduzieren.

Zur Beschlussdrucksache

Weitere Informationen enthält die Beschlussdrucksache, die hier zu finden ist.