Wohnraum für geflüchtete und obdachlose Personen
Hannover Solidaritätsscheck
Die Wohnungsnot in Hannover erschwert es obdachlosen und geflüchteten Personen privaten Wohnraum zu finden. Um dem Wohnraumbedarf zu begegnen, möchte die Landeshauptstadt Hannover privaten Wohnraum aktivieren. Der Solidaritätsscheck prämiert die Solidarität von Wohnraumeigentümer*innen, die geflüchtete oder obdachlose Personen beherbergen.
Was ist der Solidaritätsscheck?
Es handelt sich um eine einmalige freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Hannover in Form einer Prämie. Diese wird bei der Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen für die Bereitstellung privaten Wohnraums auf Antrag bewilligt und an die Vermieter*innen ausgezahlt. Bereits 2022 hatte die Landeshauptstadt Hannover den Hannover Solidaritätsscheck eingeführt. Der Solidaritätsscheck konnte bis zum 15.10.2022 beantragt werden. Mit dem Ratsbeschluss vom 23.02.2023 wurde eine Wiedereinführung und Erweiterung des Hannover Solidaritätsscheck beschlossen.
Wer kann den Solidaritätsscheck in Anspruch nehmen?
Der Solidaritätsscheck kann von Vermieter*innen in Anspruch genommen werden, die Wohnraum für obdachlose und geflüchtete Personen, die vor Abschluss des Mietvertrages und nach dem 01.01.2023 in einer städtischen Unterkunft gelebt haben oder aber nach dem 01.01.2023 als Geflüchtete gemäß dem gültigen Aufenthaltsgesetz nach Hannover zugereist sind. Mit der Neuauflage des Hannover Solidaritätsschecks ist die gewerbliche Wohnungsvermietung ebenfalls von der Prämie umfasst.
Unter welchen Voraussetzungen wird der Solidaritätsscheck bewilligt?
- Es besteht ein Mietvertrag zwischen wohnungsgebender und wohnungsnehmender Person mit einer Mindestmietdauer von 18 Monaten. Die Mindestmietdauer von 18 Monaten muss grundsätzlich ab dem Antragsdatum gewährleistet sein. Sollte die Vermietung jedoch erst nach der Antragsstellung erfolgen, muss der Wohnraum mit Mietbeginn für die Dauer von mindestens 18 Monaten bereitgestellt werden.
- Es wird eine abgeschlossene Wohnung oder ein bzw. mehrere Zimmer einer Wohnung zur entgeltlichen Nutzung überlassen und mindestens eine Mitnutzung von Küche und Bad ermöglicht.
- Der zur Verfügung gestellte Wohnraum liegt im Stadtgebiet Hannover.
- Die Wohnung/ die Wohnfläche muss folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen:
- Eine funktionsfähige Heizung
- Ein funktionsfähiger Bodenbelag
- Eine Warmwasserversorgung in der Küche sowie im Bad
- Tageslicht
- Je erwachsener Person müssen 10 m² sowie je Kind 6 m² Wohnfläche zur Verfügung gestellt werden.
- Der/ Die Mieter*in muss von der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover eine Wohnsitzauflage für das Bundesland Niedersachsen erhalten haben. (Diese Regelung betrifft geflüchtete Personen, nicht obdachlose Personen)
- Bei dem/ der Mieter*in handelt es sich um eine geflüchtete Person, die seit dem 01.01.2023 in der Landeshauptstadt Hannover untergebracht ist und eine Wohnsitzauflage nach dem Aufenthaltsgesetz besitzt. Ebenfalls kann der/ die Mieter*in eine geflüchtete oder obdachlose Person sein, die zum Stichtag 01.01.2023 und vor Abschluss des Mietvertrages gemäß § 4 der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover einer städtischen Unterkunft zugewiesen war.
- Es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis des 1. Grades und 2. Grades zwischen dem Vermietenden und den untergebrachten Personen.
- Die veranschlagte Miete liegt innerhalb der für das Stadtgebiet Hannover geltenden Mietobergrenzen. Diese könnten unter dem folgenden Link eingesehen werden: www.jobcenter-region-hannover.de/wohnen
Personenzahl | Mietobergrenzen |
1 | 458,00 € |
2 | 539,00 € |
3 | 640,00 € |
4 | 766,00 € |
5 | 869,00 € |
je weitere Person | 92,00 € |
In welcher Höhe wird der Solidaritätsscheck ausgezahlt?
Die Auszahlungshöhe ist abhängig von der Gesamtanzahl der untergebrachten Personen Mietdauer. Bitte beachten Sie, dass die Prämie einmalig je Wohnung, auch im Fall einer Untervermietung, ausgeschüttet wird. Die Auszahlung erfolgt ab dem Antragszeitpunkt für den Zeitraum von 18 Monaten Mietdauer in dreimonatigen Abständen.
Die Gesamthöhe der Auszahlungssumme setzt sich wie folgt zusammen:
Personenzahl / Mietdauer | 1 Person | 2 Personen | ab 3 Personen |
Mindestens 18 Monate | 3.000 € | 5.000 € | 7.000 € |
Sollte das Mietverhältnis frühzeitig beendet werden, besteht für den Zeitraum, in dem keine Vermietung stattfand, eine anteilige Rückzahlungspflicht.
Ist die Prämienauszahlung zu versteuern?
Grundsätzlich hängt eine Steuerpflicht davon ab, ob die Einnahmen über den Werbungskosten der Vermietung und der Verpachtung des Zuwendungsempfängers liegen.
Wo und in welchem Zeitraum kann ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden?
Die Bewilligung kann online beantragt werden. Statt der Nutzung des Onlineantrages besteht die Möglichkeit, den Antrag per Post über die Koordinierungsstelle zugesandt zu bekommen.
Die Antragsstellung ist im Zeitraum vom 06.03.2023 bis zum 23.02.2024 möglich. Dies erfolgt über die nachfolgende Website:
Welche Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt?
Es werden für die Bearbeitung eines Antrags auf Bewilligung des Solidaritätsschecks folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des Mietvertrages
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Vermieters
- Kopie von Ausweisdokumenten (alle Seiten) aller untergebrachten Personen
- Kopie des Zuweiungsbescheides in eine Unterkunft der Landeshauptstadt Hannover
- Nachweis der Wohnsitzauflage (Sollte noch keine Wohnsitzauflage erstellt worden sein, übersenden Sie uns bitte die Terminbestätigung bei der Ausländerbehörde. Es ist für die Antragsbearbeitung erforderlich die Bescheinigung über die Wohnsitzauflage kurzfristig nachzureichen, sobald diese vorliegt.)
- Kopie der Bankkarte des Kontoinhabers (Vor- und Rückseite) oder einem gleichwertigen Nachweis über den Bestand des angegebenen Bankkontos
- Aktuelles Führungszeugnis der vermietenden Person zur Vorlage bei der Behörde ohne Eintragungen, die der Eignung als Vermieter*in entgegenstehen (Die Beantragung des Führungszeugnisses darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung grundsätzlich nicht länger als 1 Monat zurückliegen.)
Sofern es sich um eine Untervermietung handelt, bitten wir zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie des Untermietvertrages
- Einverständniserklärung der Vermieter*innen
Wie erhalte ich ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde?
Ein Antrag für die Ausstellung von Führungszeugnissen kann im zuständigen Bürgeramt Ihrer Kommune erfolgen. In der Stadt Hannover ist eine Antragsstellung spontan in allen 8 Bürgerämtern (mit Ausnahme des Ausbildungsbürgeramts am Schützenplatz) ohne vorherige Terminbuchung möglich.
Alternativ ist die Beantragung eines (behördlichen) Führungszeugnisses auch online beim Bundesamt für Justiz (externer Link) möglich. Voraussetzung für die Onlinebeantragung ist, dass auf dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.
Bitte geben Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses den Verwendungszweck „Hannover Solidaritätsscheck“ an.
Die Adresse für die Zustellung des Führungszeugnisses lautet:
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe
Solidaritätsscheck
Sallstr. 16
30171 Hannover
Weitere Informationen
Zwecks Überprüfung der erforderlichen Voraussetzungen ist es erforderlich, dem Ermittlungsdienst der Landeshauptstadt Hannover nach vorheriger Anmeldung Zutritt zu dem zur Verfügung gestellten Wohnraum zu gewähren. Erlangt die Landeshauptstadt Hannover Kenntnis über eine Täuschung oder ein Scheinmietverhältnis, wird die Landeshauptstadt Strafanzeige erstatten.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle für Geflüchtete aus der Ukraine unter der Telefonhotline 0511 168 33055 oder per Mail unter der E-Mailadresse solidaritätsscheck@hannover-stadt.de.