Wärmewende

Rat beschließt Fern­wärme­satzung

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 29. September eine Fernwärmesatzung mit breiter Mehrheit beschlossen. 41 Mitglieder stimmten für den Vorschlag, 17 Stimmen dagegen (keine Enthaltungen). Mit dieser Entscheidung beginnt der beschleunigte Fernwärmeausbau, zu dem sich die Landeshauptstadt Hannover und enercity im Rahmen der „Vereinbarung fu¨r eine Wa¨rmewende in Hannover“ verpflichtet haben.

Onay und Ritschel zufrieden

Oberbürgermeister Belit Onay begru¨ßt die Ratsentscheidung: „Jeder Wechsel zur Fernwa¨rme bedeutet einen großen Beitrag zu mehr Klimaschutz und reduziert unsere Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten. Die Satzung ist ein wichtiger Schritt für unser Ziel eines ‚klimaneutralen Hannover 2035‘.“

Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel ergänzt: „Die Nutzung der klimafreundlichen Fernwärme stellt schon jetzt eine Lösung dar, um die angekündigten Vorgaben des Bundes zu erfüllen, dass ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energieanteile aufweisen müssen.“

Für wen eignet sich Fernwärme?

Besonders geeignet zur Fernwärmeversorgung sind größere Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe. Deshalb ist der Fernwärmeausbau in Quartieren mit dichter Bebauung vorgesehen. Die Gebiete haben die Stadtverwaltung und enercity nach festgelegten Kriterien ausgewählt. Eine hohe Wärmeabnahme, die Nähe zum Fernwärmenetz sowie die Siedlungsstruktur sind dabei entscheidend. Ziel ist es, mit den verfügbaren Mitteln möglichst vielen Bewohner*innen und Betrieben eine Versorgung mit Fernwärme zu ermöglichen. Kleine Gebäude mit einer Gesamtnennwärmeleistung von 25 Kilowatt fallen nicht unter die Anschlusspflicht.

„Der Fernwärmesatzungsbeschluss ist ein bedeutender Schritt für den Wirtschaftsstandort Hannover, um Kosten für parallele Netzinfrastrukturen zu vermeiden und unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden. Wir bei enercity werden alles daransetzen, dass der Fernwärmeausbau im Sinne unserer Kundinnen und Kunden erfolgt“, sagt enercity-Vorstandsvorsitzende Dr. Susanna Zapreva.

Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Die Satzung wird amtlich bekannt gemacht und am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Sie regelt Rechte und Pflichten zum Anschluss und zur Nutzung der Fernwa¨rme im Satzungsgebiet und beschreibt Befreiungsmöglichkeiten. Die Anschlusspflicht setzt die Anschließbarkeit an die Fernwärme voraus und greift erst bei Neueinbau oder wesentlichen A¨nderungen der Heizungen. Als Befreiungsgründe werden unter anderem Wärmepumpenanlagen und Heizsysteme mit gleichen oder niedrigeren Treibhausgasemissionen anerkannt. Gebäudeeigentümer*innen können Fernwärmeanschlüsse direkt bei enercity beantragen oder ihre Wärmeerzeugungsanlagen ab dem 1. Januar 2023 mittels Online-Formular bei der Stadt Hannover befreien lassen.

Weitere Information

Die Klimaschutzleitstelle der Landeshauptstadt Hannover und enercity werden in den kommenden Wochen ausführlich über die Fernwärmesatzung und die praktische Umsetzung von Fernwärmeanschlüssen informieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Dort sind außerdem zahlreiche Fragen und die Antworten darauf aufgelistet. Für weitere Fragen ist die Klimaschutzleitstelle der Landeshauptstadt Hannover zu erreichen: telefonisch unter (0511) 168-43500 sowie per E-Mail unter 67.11.fernwaerme@hannover-stadt.de.

Zahlreiche Informationen bietet enercity auch auf der Unternehmenswebsite (externer Link). Eine interaktive Karte zeigt dort nach Eingabe der Adresse an, ob das betreffende Gebäude im Satzungsgebiet liegt. Zudem ist über diesen Link auch ein Onlineformular zur Kontaktaufnahme zu finden. Daneben beantworten enercity-Fachleute Detailfragen zur Beantragung von Fernwärmeanschlüssen telefonisch unter (0511) 430-2332.

Mit dem Thema beschäftigt sich auch der Online-Vortrag „Wie gelingt die Umstellung auf klimafreundliche Fernwärme in Hannover?“ am 11. Oktober in der Veranstaltungsreihe „Heizen in der Energiekrise“. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung über die Internetseite (externer Link) ist erforderlich.