Die Stadt sucht eine Person, die Interesse an dem Ehrenamt einer Schiedsperson hat und in dem Stadtteil Ahlem-Badenstedt-Davenstedt wohnt.
Was macht eine Schiedsperson?
Aufgabe der Schiedsperson ist es, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines vollstreckbaren Vergleichs einvernehmlich zu beenden. Schlichtungsverfahren kommen insbesondere in Betracht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Teilweise ist die erfolglose Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Voraussetzung für die Erhebung einer Privatklage vor dem Strafgericht beziehungsweise einer zivilrechtlichen Klage vor dem Amtsgericht.
Wie läuft eine Schlichtung ab?
Der Ablauf einer Schlichtung vor dem Schiedsamt zeichnet sich durch ein formalisiertes Verfahren aus, zum Beispiel sind über die Verhandlung und deren Ergebnis Protokolle zu erstellen und eingenommene Gebühren und Ausgaben in einem Kassenbuch abzurechnen. Die erforderlichen Kenntnisse werden in Schulungen und Fortbildungen vermittelt.
Wer kann Schiedsperson werden?
Für das Ehrenamt unter der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts wird die Schiedsfrau oder der Schiedsmann vom Stadtbezirksrat für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. Es wird eine Kostenpauschale gezahlt. Wer sich ein solches Amt zutraut, mindestens 30 Jahre alt ist, über das Geschick verfügt, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, im Stadtbezirk wohnt und über einen Internetzugang verfügt, kann sich bis zum 30. Oktober 2022 unter folgender Adresse oder per E-Mail bewerben:
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Recht
Osterstraße 44-46
30159 Hannover
30.2@hannover-stadt.de