Aufgaben einer Schiedsperson
Aufgabe der Schiedsperson ist es, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines vollstreckbaren Vergleichs einvernehmlich zu beenden.
Schlichtungsverfahren kommen insbesondere in Betracht bei:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Schadensersatzforderungen
- Körperverletzung
- Beleidigung
- Sachbeschädigung
Teilweise ist die erfolglose Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Voraussetzung für die Erhebung einer Privatklage vor dem Strafgericht bzw. einer zivilrechtlichen Klage vor dem Amtsgericht. Der Ablauf einer Schlichtung vor dem Schiedsamt zeichnet sich durch ein formalisiertes Verfahren aus, die erforderlichen Kenntnisse werden in Schulungen und Fortbildungen vermittelt.
Für das Ehrenamt unter der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts wird die Schiedsfrau oder der Schiedsmann vom Stadtbezirksrat für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Es wird eine Kostenpauschale gezahlt.
Wer sich ein solches Amt zutraut, mindestens 30 Jahre alt ist, über das Geschick verfügt, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, im Stadtbezirk wohnt und über einen Internetzugang verfügt, kann sich bis zum 30. Oktober 2022 bewerben unter folgender Adresse (oder per E-Mail):
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Recht
Osterstraße 44-46
30159 Hannover
30.2@hannover-stadt.de