Flüchtlinge aus der Ukraine
Hannover Solidaritätsscheck
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt zu umfangreichen Fluchtbewegungen. Daraus resultiert für Kommunen in Deutschland die Notwendigkeit, vielen Tausenden Menschen kurzfristig eine Unterkunft zu bieten. Die Landeshauptstadt Hannover hat sehr kurzfristig Kapazitäten in großem Umfang für geflüchtete Menschen geschaffen.
Um dem Wohnraumbedarf schnell zu begegnen und kurzfristig alle Potenziale zu nutzen, möchte die Landeshauptstadt Hannover auch privaten Wohnraum aktivieren. Der Solidaritätsscheck prämiert die Solidarität von privaten Wohnraumeigentümer*innen, die Geflüchtete beherbergen.
Was ist der Solidaritätsscheck?
Es handelt sich um eine einmalige freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Hannover in Form einer Prämie. Diese wird bei der Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen für die Bereitstellung privaten Wohnraums auf Antrag bewilligt und an vermietende Privatpersonen ausgezahlt. Eine Wohnraumvermittlung erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover nicht.
Wer kann den Solidaritätsscheck in Anspruch nehmen?
Der Solidaritätsscheck kann von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, die Wohnraum für aus der Ukraine geflüchtete Personen zur Verfügung stellen, die seit dem 24.02.2022 in der Landeshauptstadt Hannover untergebracht worden sind, sowie Personen, die zum 24.02.2022 einer städtischen Unterkunft zugewiesen waren.
Unter welchen Voraussetzungen wird der Solidaritätsscheck bewilligt?
- Es besteht ein Mietvertrag zwischen wohnungsgebender und wohnungsnehmender Person mit einer Mindestmietdauer von 9 Monaten. Die Mindestmietdauer von 9 Monaten muss grundsätzlich ab dem Antragsdatum gewährleistet sein. Sollte die Vermietung jedoch erst nach der Antragsstellung erfolgen, muss der Wohnraum mit Mietbeginn für die Dauer von mindestens 9 Monaten bereitgestellt werden.
- Es wird eine abgeschlossene Wohnung oder ein bzw. mehrere Zimmer einer Wohnung zur entgeltlichen Nutzung überlassen und mindestens eine Mitnutzung von Küche und Bad ermöglicht.
- Der zur Verfügung gestellte Wohnraum liegt im Stadtgebiet Hannover.
- Die Wohnung / die Wohnfläche muss folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen:
- Eine funktionsfähige Heizung
- Ein funktionsfähiger Bodenbelag
- Eine Warmwasserversorgung in der Küche sowie im Bad
- Tageslicht
- Je erwachsener Person müssen 10 m² sowie je Kind 6 m² Wohnfläche zur Verfügung gestellt werden.
- Der*Die Mieter*in muss von der Ausländerbehörde eine Wohnsitzauflage für das Bundesland Niedersachsen erhalten haben.
- Bei dem*der Mieter*in handelt es sich um eine aus der Ukraine geflüchtete Person, die seit dem 24.02.2022 in der Landeshauptstadt Hannover untergebracht ist und eine Wohnsitzauflage nach dem Aufenthaltsgesetz besitzt. Auch kann der*die Mieter*in eine Person sein, die zum Stichtag 24.02.2022 gemäß § 4 der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter einer städtischen Unterkunft zugewiesen war.
- Es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis des 1. Grades und 2. Grades zwischen dem Vermietenden und der/ den untergebrachten Person*en.
- Die veranschlagte Miete liegt innerhalb der für das Stadtgebiet Hannover geltenden Mietobergrenzen. Diese könnten unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.jobcenter-region-hannover.de/wohnen
In welcher Höhe wird der Solidaritätsscheck ausgezahlt?
Die Auszahlungshöhe ist abhängig von der Gesamtanzahl der untergebrachten Personen sowie der vereinbarten Mietdauer. Hierbei wird die Mietdauer ab Antragsdatum oder ab dem Mietbeginn, sofern in der Zukunft, berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Prämie einmalig je Wohnung, auch im Fall einer Untervermietung, ausgeschüttet wird. Die Auszahlung erfolgt ab dem Antragszeitpunkt für den Zeitraum von 9 oder 18 Monaten Mietdauer in dreimonatigen Abständen.
Die Gesamthöhe der Auszahlungssumme setzt sich wie folgt zusammen:
Mietdauer | 1 Person | 2 Personen | Ab 3 Personen |
Mindestens 9 Monate | 1.500 € | 2.500 € | 3.500 € |
Mindestens 18 Monate | 3.000 € | 5.000 € | 7.000 € |
Sollte das Mietverhältnis frühzeitig beendet werden, besteht eine Rückzahlungspflicht. Dies hat zur Folge, dass, sofern eine Auszahlung bereits für das Quartal erfolgt ist, jedoch keine Vermietung für diesen Zeitraum stattfindet, ein anteiliger Betrag an die Landeshauptstadt Hannover zurückzuzahlen ist.
Ist die Prämienauszahlung zu versteuern?
Grundsätzlich hängt eine Steuerpflicht davon ab, ob die Einnahmen über den Werbungskosten der Vermietung und der Verpachtung des Zuwendungsempfängers liegen.
Wo und in welchem Zeitraum kann ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden?
Die Bewilligung kann online beantragt werden. Statt der Nutzung des Onlineantrages besteht die Möglichkeit, den Antrag per Post über die Koordinierungsstelle zugesandt zu bekommen.
Die Antragsstellung ist im Zeitraum vom 20.04.2022 bis zum 15.10.2022 möglich. Die Laufzeit der Maßnahme „Solidaritätsscheck“ orientiert sich dabei am tatsächlichen Unterbringungsbedarf und kann bereits vor dem 15.10.2022 durch die Landeshauptstadt Hannover beendet werden.
Welche Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt?
Es werden für die Bearbeitung eines Antrags auf Bewilligung des Solidaritätsschecks folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des Mietvertrages
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Vermieters
- Kopie von Ausweisdokumenten (alle Seiten) aller untergebrachten Personen
- Nachweis der Wohnsitzauflage (Sollte noch keine Wohnsitzauflage erstellt worden sein, übersenden Sie uns bitte die Terminbestätigung bei der Ausländerbehörde. Es ist für die Antragsbearbeitung erforderlich die Bescheinigung über die Wohnsitzauflage kurzfristig nachzureichen, sobald diese vorliegt.)
- Kopie der Bankkarte des Kontoinhabers (Vorder- und Rückseite) oder einem gleichwertigen Nachweis über den Bestand des angegebenen Bankkontos
- Aktuelles Führungszeugnis der vermietenden Person zur Vorlage bei der Behörde ohne Eintragungen, die der Eignung als Vermieter*in entgegenstehen (Die Beantragung des Führungszeugnisses darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung grundsätzlich nicht länger als 1 Monat zurückliegen.)
Sofern es sich um eine Untervermietung handelt, bitten wir zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie des Untermietvertrages
- Einverständniserklärung des Vermieters
Wie erhalte ich ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde?
Ein Antrag für die Ausstellung von Führungszeugnissen kann im zuständigen Bürgeramt Ihrer Kommune erfolgen. In der Stadt Hannover ist eine Antragsstellung spontan in allen 8 Bürgerämtern (mit Ausnahme des Ausbildungsbürgeramts am Schützenplatz) ohne vorherige Terminbuchung möglich.
Alternativ ist die Beantragung eines (behördlichen) Führungszeugnisses auch online beim Bundesamt für Justiz über https://www.fuehrungszeugnis.bund.de möglich. Voraussetzung für die Onlinebeantragung ist, dass auf dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.
Bitte geben Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses den Verwendungszweck "Hannover Solidaritätsscheck" an.
Die Adresse für die Zustellung des Führungszeugnisses lautet:
Landeshauptstadt Hannover
Koordinierungsstelle für Geflüchtete aus der Ukraine
Hamburger Allee 25
30161 Hannover
Weitere Informationen
Zwecks Überprüfung der erforderlichen Voraussetzungen ist es erforderlich, dem Ermittlungsdienst der Landeshauptstadt Hannover nach vorheriger Anmeldung Zutritt zu dem zur Verfügung gestellten Wohnraum zu gewähren. Erlangt die Landeshauptstadt Hannover Kenntnis über eine Täuschung oder ein Scheinmietverhältnis, wird die Landeshauptstadt Strafanzeige erstatten.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle für Geflüchtete aus der Ukraine unter der Telefonhotline 0511 / 168 33055.