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Grillen in Hannovers Parks? Ja, aber ...
Grillen mit Rücksicht
Geregelt ist die Grillerlaubnis in der "Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" (SOG-VO). Dort heißt es: Das Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Hannover ist unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen erlaubt. Dabei ist
- ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Grillgeräten zu verwenden,
- der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen aufzustellen und zu betreiben
- die Holzkohle nach dem Grillen vollständig zu löschen und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei Brandgefahr aufgrund lang anhaltender Trockenheit darf in den Park- und Grünanlagen nicht gegrillt werden.
Hier darf man nicht grillen
Untersagt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen, in Wäldern sowie in Gartendenkmalen (z.B. Maschpark, Großer Garten, Berggarten). Eine Übersicht der unter Denkmalschutz stehenden Anlagen gibt es hier. In Teilen des "Von-Alten-Garten" ist das Grillen ebenfalls verboten, dort stehen wie in allen Gartendenkmälern entsprechende Hinweisschilder. Wer ganz sicher gehen will, kann sich beim Bürger-Service im Fachbereich Umwelt & Stadtgrün erkundigen, ob das Grillen am gewünschten Ort zulässig ist (Tel.: 0511 / 168 – 43801, E-Mail: umweltkommunikation@hannover-stadt.de)
Merkblatt "Sicherheit beim Grillen"