Landeshauptstadt Hannover
Beistandschaft
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft und/oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter/in, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Eine Beistandschaft kann auch schon vor Geburt des Kindes eingerichtet werden. Die elterliche Sorge wird durch eine Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit beendet werden.
Weitere Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Wenn Sie im Stadtgebiet von Hannover wohnen, können Sie weitere Auskünfte vom Fachbereich Jugend und Familie unter Telefon (0511) 168-42786 erhalten.
Fachbereich Jugend und Familie

- Tel.: +49 511 168-42786
- Fax: +49 511 168-45500
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen