Lebensmittelkontrollsekretär*in-Anwärter*in
Ausbildungsbeginn
zum 01.04. eines Kalenderjahres
Dauer
2 Jahre
Einstellungsvoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie mit Tabakerzeugnissen im Sinne des vorläufigen Tabakgesetzes und Nachweis
- einer Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung (Meisterprüfung) oder
- einer staatlichen Abschlussprüfung als Techniker in einem Lebensmittelberuf.
BewerberInnen dürfen bei Ausbildungsbeginn das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Es handelt sich um eine Ausbildung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Lebensmittelkontrolldienst (APVO-LKD). Die praktische Ausbildung findet im Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover sowie bei anderen Behörden statt. Die theoretische Ausbildung wird an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vermittelt.
Ausbildungsinhalte
Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen führen als MitarbeiterInnen des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen und freiverkäuflichen Arzneimitteln durch. Sie überprüfen die Einhaltung von entsprechenden Gesetzes- und Hygienevorschriften in Betrieben.
Anwärterbezüge
Die Region Hannover gewährt Anwärterbezüge in der für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt festgelegten Höhe von 1.209,04 €.

Aktuelle Ausbildungsstellen für 2024
Informationen zu den aktuellen Ausbildungsstellen und den Bewerbungsverfahren.
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