Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärterin/Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter

Ausbildungsbeginn

zum 01.04. eines Kalenderjahres

Dauer

2 Jahre

Einstellungsvoraussetzung

Abgeschlossene Berufsausbildung auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie mit Tabakerzeugnissen im Sinne des vorläufigen Tabakgesetzes und Nachweis

  • einer Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung (Meisterprüfung) oder
  • einer staatlichen Abschlussprüfung als Techniker in einem Lebensmittelberuf.

BewerberInnen dürfen bei Ausbildungsbeginn das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Es handelt sich um eine Ausbildung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Lebensmittelkontrolldienst (APVO-LKD). Die praktische Ausbildung findet im Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover sowie bei anderen Behörden statt. Die theoretische Ausbil­dung wird an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vermittelt.

Ausbildungsinhalte

Lebensmittelkontrolleur*innen führen als Mitarbeitende des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen und freiverkäuflichen Arzneimitteln durch. Sie überprüfen die Einhaltung von entsprechenden Gesetzes- und Hygienevorschriften in Betrieben.

Anwärterbezüge

Die Region Hannover gewährt Anwärterbezüge in der für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt festgelegten Höhe von 1.259,04 €.

 

 

Aktuelle Aus­bil­dungs­stel­len für 2024

Informationen zu den aktuellen Ausbildungsstellen und den Bewerbungsverfahren.

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