Elternzeit und Elterngeld sind zwei voneinander unabhängige Leistungen.
Elternzeit dauert höchstens drei Jahre. Sie ist ein einklagbares Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes.
Beide Leistungen können von Eltern und Adoptiveltern sowie deren Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern in Anspruch genommen werden, unter bestimmten Voraussetzungen auch von Verwandten bis zum dritten Grad.