Coronahilfe

Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden

Unternehmen und Selbstständige, die von den aktuellen Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen sind, können seit dem 25.11.2020 Anträge für die sogenannte „Novemberhilfe“ stellen.

Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Außerdem sind wir bei Fragen für euch da. Dafür schreibt uns eine kurze Nachricht mit eurer Frage und einer Telefon-Nummer, unter der wir euch erreichen können, an coronahilfe@hannoverimpuls.de

Die „Novemberhilfe“ soll eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe für alle sein, deren Umsatz aufgrund der Corona-Schließungen deutlich zurückgegangen ist. Der Antrag kann bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Im Mittelpunkt stehen Betriebe, die im November und Dezember geschlossen bleiben müssen, zum Beispiel Cafés oder Kosmetikstudios. Zusätzlich können auch indirekt Betroffene die Hilfe beantragen, wenn sie als Dienstleister*innen oder Lieferant*innen in der Vergangenheit mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit den jetzt geschlossenen Unternehmen gemacht haben.

Die Hilfe beträgt bis zu 75 Prozent des monatlichen Umsatzes „vor Corona“. Der Antrag wird hierbei nicht selber vom Unternehmen gestellt, sondern durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen (sogenannte „prüfende Dritte“). Für Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen gibt es alternativ die Möglichkeit, direkt bis zu 5.000 Euro zu beantragen. Erforderlich ist dafür ein gültiges ELSTER-Zertifikat, wie es auch für die elektronische Steuererklärung gebraucht wird. Damit kann der Antrag direkt auf der Webseite des Bundes eingegeben werden: https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Wichtig: Es kann nur ein Antrag für den gleichen Zeitraum gestellt werden. Wer als Solo-Selbstständige*r bereits einen Direktantrag gestellt hat, kann danach nicht einen Antrag über „prüfende Dritte“ einreichen – und umgekehrt.

Für alle Förderungen gilt: Abgerechnet wird zum Schluss. Denn alle jetzt erhaltenen Zuschüsse werden später noch einmal bei einer „Schlussrechnung“ überprüft, um eine unberechtigt hohe Förderung zu vermeiden. Die Bundesregierung hat zu der Novemberhilfe und den anderen Soforthilfen (Überbrückungshilfe II und III) umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-novemberhilfen.html

Auch die direkte Antragstellung für Solo-Selbstständige wird Schritt für Schritt erklärt: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe-direktantrag-soloselbstaendige.html

Bei Fragen zu den Förderungen und den Möglichkeiten, mit dem eigenen Business gut durch die Krise zu kommen, helfen wir gerne weiter. Wende dich einfach an die Email-Adresse coronahilfe@hannoverimpuls.de.