Arbeitshilfe Sprachstandsmonitoring

Monitoringverfahren

Orientierungsleitfaden, Hintergrundinformationen, Praxishilfen, Infoblätter, Kopiervorlagen und Hinweise zur weiterführenden Literatur zu allen Verfahrensschritten des Monitorings: Diese Handreichung bietet allen Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover als öffentliche Jugendhilfeträgerin eine Arbeitshilfe, um die neuen gesetzlich übertragenen Aufgaben durch die Novellierung des Nds. KiTaG umzusetzen.

Der Niedersächsische Landtag hat am 06. Juli 2021 das neue „Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)“ verabschiedet. Das Gesetz ist am 01. August 2021 in Kraft getreten. Die vorliegende zweite Auflage des Sprachstandsmonitorings nimmt Bezug auf diese Gesetzesänderung. Alle Verweise auf das 2018 novellierte Nds. KiTaG wurden entsprechend dem 2021 in Kraft gesetzten NKiTaG aktualisiert.

Mit der zuvor erfolgten Novellierung des Nds. KiTaG (Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) zum 01.08.2018 wurde die Vorschulische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung von den Grundschulen in die Verantwortung der Kindertageseinrichtungen verlagert. Dies betrifft auch die Feststellung eines besonderen Sprachförderbedarfs im letzten Jahr vor der Einschulung.

Der Bildungsauftrag zum Lernbereich „Sprache und Sprechen“, der schon 2005 im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder formuliert wurde, ist seit dem gesetzlich verankerte Aufgabe aller Kindertageseinrichtungen. Mit Wirkung vom 01.08.2018 haben alle Kindertageseinrichtungen auch die Pflicht, spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres, das der Schulpflicht des Kindes unmittelbar vorausgeht, die Sprachkompetenz dieses Kindes zu erfassen und Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf individuell und differenziert zu fördern. Auch das Führen von Entwicklungsgesprächen mit den Erziehungsberechtigten ist jetzt für die Einrichtungen eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe, die spätestens zu Beginn des Kita-Jahres, das der Einschulung vorausgeht, erfolgen muss.

Zur Umsetzung dieser neu übertragenen Aufgaben hat die Region Hannover im Rahmen ihres Regionalen Sprachförderkonzepts vom 19.12.2018 mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen ein regionseigenes Monitoringverfahren „Leitfaden zur sprachlichen Kompetenzentwicklung im letzten Jahr vor der Einschulung“ abgestimmt. Dieses wurde von den Teams Tagesbetreuung für Kinder sowie Sozialpädiatrie und Jugendmedizin der Region Hannover entwickelt und wurde 2020 erstmalig
vorgelegt. 

Zielsetzung des Monitoringverfahrens im letzten Jahr vor der Einschulung

Mit dieser Handreichung gibt die Region Hannover allen Kindertageseinrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich als öffentliche Jugendhilfeträgerin eine Arbeitshilfe an die Hand, die neuen gesetzlich übertragenen Aufgaben in allen Verfahrensschritten kompetent umzusetzen.

Das Verfahren bietet dafür:

  • einen Orientierungsleitfaden zum zeitlichen Ablauf der einzelnen Verfahrensschritte,
  • Hintergrundinformationen, Praxishilfen, Infoblätter, Kopiervorlagen sowie Hinweise zur weiterführenden Literatur zu allen Verfahrensschritten des Monitorings, insbesondere auch zur individuellen Sprachförderung,
  • bei unklaren sprachlichen Entwicklungsverläufen ein Angebot, ergänzend zu den Kita-eigenen Verfahren, das valide Testverfahren „Linguistische Sprachstandserhebung – Deutsch als Zweitsprache (LiSe-DaZ) sowie Deutsch als Muttersprache (LiSe-DaM)“ von Schulz und Tracy (2011) zu nutzen,
  • die Möglichkeit einer freiwilligen präventiven Sprachförderuntersuchung für betroffene Kinder durch das Team der Sozialpädiatrie und Jugendmedizin zu einer weiteren Diagnostik und ggf. Anbahnung therapeutischer Maßnahmen.

Warum empfiehlt die Region Hannover bei unklaren Entwicklungsverläufen den Einsatz von "LiSe-DaZ / LiSe-DaM"?

Erst eine fundierte Sprachstandserfassung zu Beginn der Förderung mit einem verlässlichen Instrument schafft die Sicherheit, Risikoentwicklungen zuverlässig aufzuzeigen und konkrete differenzierte Förderziele benennen zu können. Die in der Praxis häufig genutzten informellen Verfahren, die rein auf Wahrnehmungen basieren, erfüllen nicht den Anspruch einer gesicherten Erhebung. Auch werden die besonderen Erwerbsbedingungen mehrsprachig aufwachsender Kinder bei der Normierung der wenigsten Instrumente berücksichtigt. Dies kann zu einer falschen Darstellung der sprachlichen Leistungen mehrsprachiger Kinder führen.

Die Region Hannover geht mit der Empfehlung von „LiSe-DaZ / LiSe-DaM“ über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und bietet Kindertageseinrichtungen damit die Option, bei Bedarf über ein zusätzliches, valides Instrument der Sprachstandsfeststellung zu verfügen. Sie trägt die Kosten der Grundausstattung und unterstützt Kindertageseinrichtungen in Form von kostenlosen Fortbildungen bei der Einführung von „LiSe-DaZ / LiSe-DaM“ als Ergänzung zu den Kita-eigenen Verfahren.

Die Qualifizierungen vermitteln den pädagogischen Fachkräften anhand des linguistischen Testkonstrukts von „LiSe-DaZ / LiSe-DaM“ ein solides grammatikalisches Grundwissen über die Satzstrukturen der deutschen Sprache. Aktuelle wissenschaftliche Studien belegen, dass ohne basale, linguistische Kompetenzen Sprachstandserhebungen und wirkungsvolle Sprachfördermaßnahmen nicht möglich sind. (vgl. Ruberg Entwurf Positionspapier, Stand 2019)

Somit kann der Einsatz von „LiSe-DaZ / LiSe-DaM“ als Ergänzung zu den schon etablierten Beobachtungsinstrumenten eine nicht unerhebliche Qualitätsverbesserung in den Kindertageseinrichtungen bewirken.

Aufbau des Monitoringverfahrens im letzten Jahr vor der Einschulung

Der vorliegende Leitfaden gliedert sich in acht Kapitel, die, entlang einem Zeitstrahl, durch alle anstehenden Verfahrensschritte führen. Das Verfahren beginnt mit der Schulanmeldung 15 bis 18 Monate vor der Einschulung und endet mit dem Abschließenden Entwicklungsgespräch zur individuellen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung im Zeitraum März bis Mai vor der Einschulung.  Jedes Kapitel ist als eigenständiger Text gestaltet, der für sich alleine lesbar ist, ohne die gesamte Handreichung durcharbeiten zu müssen.

Ergänzt wird das Material durch ein Plakat, das die Abfolge der einzelnen Aufgaben in Form des Zeitstrahls visualisiert.

Die Region Hannover wünscht, dass das Sprachstandsmonitoring als systematisches Handwerkszeug zu einer professionellen Sprachförderarbeit beiträgt und die Kindertageseinrichtungen dabei unterstützt, die neu übertragenen Aufgaben im letzten Jahr vor der Einschulung praktikabel und fachkundig umzusetzen.

Verfahren Sprachstandsmonitoring

1. Schulanmeldung

15 bis 18 Monate vor der Einschulung

lesen

Verfahren Sprachstandsmonitoring

2. Sprachstandsfeststellung in der Kita

15 bis 18 Monate vor der Einschulung

lesen

Verfahren Sprachstandsmonitoring

3. Entwicklungsgespräche

Entwicklungsgespräche zur individuellen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung. Bis Ende Mai im vorletzten Kita-Jahr.

lesen

Verfahren Sprachstandsmonitoring

4. Freiwillige Sprachförderuntersuchung

Mai bis Oktober im Jahr vor der Einschulung

lesen

Verfahren Sprachstandsmonitoring

5. Individuelle Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung

Ab August / September im Jahr vor der Einschulung

lesen

Verfahren Sprachstandsmonitoring

6. Schuleingangsuntersuchung

Ab August / September im Jahr vor der Einschulung

lesen

Verfahren Sprachstandsmonitoring

7. Weitere Entwicklungsgespräche

Weitere Entwicklungsgespräche zur Individuellen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung

lesen

Verfahren Sprachstandsmonitoring

8. Abschließende Entwicklungsgespräche

Abschließende Entwicklungsgespräche zur Individuellen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung. Bis Ende November im Jahr vor der Einschulung.

lesen