6. Chorförderung

Gut, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen

Um die gewachsene regionale Chortradition in ihrer Vielfalt zu erhalten, bietet die Region Hannover eine Förderung für Chöre und Vokalensembles an, die ihren Sitz in der Region Hannover haben. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und rechtsfähige gemeinnützige Gesellschaften.

Chorförderung 2024 bis 2026

Förderfähig sind Stimmbildungsmaßnahmen (als Zusatzangebot zur regulären Chorarbeit), Fortbildungsmaßnamen im Bereich Chororganisation, Kosten für Wettbewerbsteilnahmen, Probenwochenenden/Workshops und Netzwerkstreffen sowie Maßnahmen der Selbstpräsentation (Websitegestaltung, Demo-CDs/DVDs). 

Die Chorvorhaben können bis zu einer Summe von 5.000 € gefördert werden. 

Auch Anschaffungen (beispielsweise Notenmaterial) bis zu einem Anschaffungswert von 1.000 € können unterstützt werden. Die maximale Förderquote beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

(Weitere Voraussetzungen und Kriterien für eine Antragstellung sind der Richtlinien zur Chorförderung zu entnehmen.)

Neuer Antragsschluss für den Förderzeitraum 2024-2026

Anträge auf Chorförderung werden im Zeitraum 2024-2026 jährlich jeweils bis zum 31. Mai angenommen.