Fahrerlaubnisbehörde

Neue Automatikregelung

Seit dem 1. April 2021 kann die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen von Fahrzeugen mit Automatikgebetrieben beschränkt wird.

Voraussetzung dafür ist, dass während der praktischen Fahrschulausbildung mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden. Die Fahrschule muss bescheinigen, dass die Fahrschülerin oder der Fahrschüler in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Bitte kreuzen Sie bei Nutzung dieser Möglichkeit in Ihrem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an, dass Sie die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen haben möchten.

Diejenigen, die die gesamte Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren und anschließend ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe nutzen, kreuzen bitte die Eintragung der Schlüsselzahl 78 an.

Sofern Sie die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen, müssen Sie keine weiteren Angaben machen. Sie dürfen anschließend sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe führen.

Landeshauptstadt Hannover

Terminvergabe bei der Fahrerlaubnisbehörde

Terminvereinbarung für Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover.

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