Fahrerlaubnisbehörde der LHH

Klasse AM ab 15 Jahren

Ab 28. Juli 2021 wird das Mindestalter der Klasse AM auf 15 Jahre herabgesetzt.

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Klasse AM damit bundesweit in Deutschland gültig. Im Führerschein wird dafür die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres gilt die Klasse AM europaweit.