Argumente der Wasserkraftwerkskritiker

Auszug aus dem Protokoll des 3. Nachbarschaftsdialoges am 30.05.2011

Die Argumente im einzelnen – nach Themenfeldern sortiert:

1.   Unsicherheiten in der Realisierung

Der bestehende Vorvertrag betrifft nur den alten Standort. Wer trägt das finanzielle Risiko, falls die Politik für den neuen Standort keinen Vorvertrag beschließt?
Hat der Investor bereits einkalkuliert, dass es Klagen geben wird u.a. von den vertretenen Verbänden? In der letzten Zeit hat es Beispiele dafür gegeben, dass auch einzelne Wasserkraftwerke an bereits bestehenden Staustufen von Gerichten abgelehnt worden sind!
Information:Der Investor trägt allein das Risiko, falls er für den neuen Standort keinen neuen Vorvertrag erhält. Er möchte aber die derzeitige Planungsvariante zunächst soweit entwickeln, dass er sicher ist, damit ins Verfahren zu gehen, bevor er an die Stadt herantritt und um einen neuen Vorvertrag bittet.
Das Risiko des Investors umfasst auch das Risiko eines verlorenen Gerichtsprozesses: „Wenn das hier was wird, dann kann ich die Wasserkraftanlage bauen, wenn nicht, dann habe ich das Geld für die Planung in den Sand gesetzt!“ (Fritz Eberlein, AUF Eberlein & Co. GmbH)

2.   Unsicherheiten im Betrieb

2.1.   Hochwasserschutz und Treibgut

Hochwasser kann nur bedingt beeinflusst werden, aber niemand ist gezwungen, auch noch zusätzliche Hindernisse in den Fluss zu bauen: In Linden wird mit viel Geld ein großes Hindernis entfernt! Die Maßnahmen für den Hochwasserschutz in Döhren müssen genauer betrachtet und durchgerechnet werden (auch für den Fall einer Funktionsstörung), ansonsten ist das leichtsinnig!
Sobald etwas mehr Wind aufkommt oder der Wasserstand steigt, wird zunehmend mehr Treibgut (bis hin zu Baumstämmen) angeschwemmt, das dann die Rechenanlage zusetzt. Dieses Treibgut muss derzeit ca. 20-25 Mal pro Jahr vom Fachbereich Tiefbau mit einem Kran/Bagger entfernt werden, damit der Wasserabfluss gewährleistet bleibt. Zwischendurch schieben Mitarbeiter einzelne Äste auch durch geöffnete Schütze. Was passiert, wenn sich mal ein Baumstamm unter den Klappen verklemmen sollte?
Am Wehr liegt das Treibgut nicht auf der Staustufe, sondern staut sich vor der alten Abspundung. Einmal wurde ein Strohballen angeschwemmt, der sich ca. eine Woche vor dem Wehr gestaut hat, bis er mit einem Boot entfernt wurde.
In starken Wintern ist auch ein Aufstauen von Eisschollen möglich - in den Garagen auf der Leineinsel hat das Wasser gestanden, als sich die Eisschollen mal vor dem Wehr und dem Rechen aufgetürmt haben. Das konnte damals nur durch Sprengungen beseitigt werden!
Dieses Treibgutaufkommen wird zukünftig deutlich ansteigen: Während vor 40 Jahren quasi „Golfrasen am Ufer“ zu finden war, reden wir heute über Gehölzaufbau und Gewässerrandstreifen. Die inzwischen gepflanzten Weiden gehen heute in die Starkholzbildung und innerhalb der nächsten Jahrzehnte in die Zerfallsphase, zusätzlich werden zukünftig möglicherweise wieder Biber für periodisch zusätzliches Treibsel-Aufkommen sorgen.
Ziel muss daher sein, alle Querverbauungen so umzubauen, dass Treibgut zukünftig alleine die Hindernisse passieren kann.
Gegenargument: „Wir werden die Klappen der Wehranlage so bauen, dass der Hochwasserschutz zukünftig auf jeden Fall etwas besser ist als heute“ (Fritz Eberlein, AUF Eberlein & Co. GmbH).
So etwas kann man hydraulisch berechnen und nachweisen, auch dieses wird von der Genehmigungsbehörde entsprechend geprüft! Bestehende Anlagen (mehr als 7.000 in Deutschland) belegen, dass diese Technik zuverlässig funktioniert, ansonsten gäbe es viel mehr Nachrichten über entsprechende Fehlfunktionen!

2.2.   Unsicherer Pegelstand:

Die Leine weist in Döhren einen stark schwankenden Pegelstand auf. Bei einem Hochwasser wurde im Oberwasser ein Stand von 54,70m, im Unterwasser nur ca. 40cm weniger gemessen. Aktuell liegt der Pegel bereits seit Wochen unter dem Stauziel von 54,28m
„Zur Realisierung der Planungen von Herrn Eberlein müsste die Leine in Döhren um ca. 30 cm aufgestaut werden – dies wäre eine massive Veränderung der Gewässerstruktur!“ (Wolfgang Scheffler, Projektgruppe zum Schutz der Döhrener Leinemasch).
Es wird vermutet, dass Herr Eberlein seinen Planungen falsche Pegelstände zugrunde gelegt hat.
Gegenargument: Die Hauptunterlagen kann man öffentlich einsehen, das ist der Pegel der Leine oberhalb und unterhalb, dafür gibt es entsprechende Abflusskurven – und die muss man korrelieren mit dem entsprechenden Gefälle
Vereinbarung: Unter Beteiligung von Herrn Scheffler und Herrn Eberlein wird es ein Gespräch im kleinen Kreis geben, um die Pegelinformationen abzustimmen. Das Ergebnis soll in den Nachbarschaftsdialog zurück gemeldet werden.

2.3.   Mangelnde Wirtschaftlichkeit

Die Anlage ist kleiner als alle vorher geplanten Vorhaben! Das rechnet sich wirtschaftlich überhaupt nicht (z.B. haben die Stadtwerke erklärt, den Betrieb eines Wasserkraftwerkes an dieser Stelle wegen mangelnder Retabilität abzulehnen) und hinterher steht da dann eine Ruine. Dies kann auch durch die im Vorvertrag vereinbarte jährliche Rücklage des Investors in Höhe von 1,8 % seines Gewinnes auf einem Anderkonto nicht verhindert werden. Dieses Risiko ist für einen Einzelunternehmer wie Herrn Eberlein überhaupt nicht tragbar – und fahrlässig von der Stadt, auf solch einen Investor zu setzen!
Gegenargument: Diese Frage ist im Vorvertrag (für den bisherigen Standort) mit behandelt worden. Für diesen Fall ist eine Übernahme und Betrieb des Kraftwerkes durch die Stadt Hannover vorgesehen worden. Dieses ist jedoch nur eine theoretische Lösung, mit deren Realisierung bei der Stadt nicht gerechnet wird, da es sich hier um einen erfahrenen Investor handelt, der seit vielen Jahren Kraftwerke betreibt. Einige seiner Kraftwerke sind der Stadt Hannover bekannt, „die Stadt geht davon aus, dass wir es mit einem vertrauenswürdigen Investor zu tun haben“ (Rainer Konerding, Stadt Hannover)
„Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist eine Rechnung, die ich mir natürlich auch aufmache! Nach den heute vorliegenden Informationen kann ich sagen, ich komme hin. Es gibt allerdings noch viele Unwägbarkeiten, die ich heute noch nicht genau beurteilen kann (z. B. steigende Baupreise, Kosten und Verzögerungen durch Klageverfahren). Wenn allerdings zusätzliche gravierende Probleme auftreten, dann muss ich sagen: ‚dann ist dieses Projekt zum Scheitern verurteilt!‘“ (Fritz Eberlein, AUF Eberlein & Co GmbH).

3.   Beeinträchtigung des Ökosystems

3.1.   Beeinträchtigungen durch Querverbauung

Jede Staustufe ist immer eine Querverbauung, die praktisch wie eine Verstopfung wirkt – dies gilt sowohl für Fische und Kleinstlebewesen, als auch für Sedimente. Niemals sollte ein Fließgewässer zur Stromgewinnung genutzt werden, wenn hierfür ein neues Querbauwerk erst geschaffen werden muss.
„Bedauerlich ist, dass es derzeit keine realistische Chance gibt, dieses Querbauwerk zu beseitigen“ (Carsten Böhm, NABU)
Gegenargument: Die Staustufe besteht bereits mit allen Auswirkungen im Sinne einer Querverbauung, es geht hier also ausschließlich um einen Umbau dieser bestehenden Querverbauung für ein Wasserkraftwerk. Nach dem Energie-Einsparungs-Gesetz können neue Wasserkraftwerke sowieso nur noch dann genehmigt werden, wenn sie ohne zusätzliche Querverbauung realisiert werden können.

3.2.   Fischaufstiegsanlagen sind eine schlechte Notlösung

Fische und Kleinstlebewesen wandern die Gewässer hoch und wieder zurück. „Wir haben heute an der Döhrener Wolle eine 100 %ige Passierbarkeit für Fische nach oben und unten - ohne Verluste!“ (Heinz Pyka, Fischereiverein). Anteil hieran hat u. a. das Umflutgewässer, dessen Funktionsfähigkeit jedoch zukünftig durch die Veränderungen an den Wasserströmen (Veränderung der Lockströmung) eingeschränkt werden könnte.
Fischaufstiegsanlagen können dagegen den Fischaufstieg nicht vollständig sicherstellen, sondern führen zu einer Verzögerung, einer jahreszeitlichen Verschiebung des Fischaufstiegs, sowie zu einer Einschränkung der Wanderung. Bei optimierten Fischaufstiegsanlagen kann erreicht werden, dass ca. 80 % der Fische das Hindernis durchwandern können. Dies bedeutet jedoch, dass sich die Population bereits nach drei Wasserkraftanlagen halbiert hat – wobei sich im Laufe eines Gewässers eine ganze Kette von Wasserkraftanlagen befindet.
Gegenargument:Wenn diese Rechnung stimmen würde, dass nach drei Kraftwerken nur noch 50% einer Fischpopulation übrig sind, dann dürfte eigentlich in Hannover nichts mehr ankommen. Dies stimmt so nicht, weil die Fische natürlich jeweils zwischen den Kraftwerken leben. Zudem gibt es für Tiere im Wasser auch andere Gefahren als nur Wasserkraftwerke.

3.3.   Gefährdungen im Fischabstieg

Noch problematischer als der Fischaufstieg ist bei Wasserkraftwerken der Fischabstieg: Verletzungen beim Gang durch die Turbinen oder das Drücken an die Rechen führen insgesamt zu einer Beeinträchtigung der Fischbestände.
Gleichzeitig soll in Döhren das derzeitige Schrägwehr in ein senkrechtes Klappenwehr umgebaut werden, dies stellt ein deutlich größeres Hindernis für die Fische dar!

3.4.   Beeinträchtigung des Kieslückensystems

Unter dem Gewässerbett (ca. 50-70 cm darunter) gibt es die sog. „Hypo­rheische Zone“ = Kieslückensystem als Verbindungszone zwischen Oberflächengewässer und Grundwasser. Dieses enthält ca. zehnmal mehr Biomasse als das Gewässer selbst und ist wichtig für die Selbstreinigungsfunktion des Gewässers, sowie als Nahrungshabitat für Kleinlebewesen und als Kinderstube für Fische und Kleinlebewesen. Der Anstau des Flusses oder eine Veränderung der Hauptwasserströme können zu einer Verringerung der Fließgeschwindigkeit führen mit der Folge, dass eingetragene Sedimente (z. B. aus der Landwirtschaft) dieses Kieslückensystem zusetzen und eine Verlandung der Kiesbänke erfolgt. Dies führt im gesamten Staubereich zu einer Verarmung der Lebensgemeinschaft und damit Beeinträchtigung eines großen Abschnitts des Fließgewässers und seiner Biodiversität.

3.5.   Verschlechterung der Wasserqualität

Durch das Wasserkraftwerk seien zu erwarten:

  • Erwärmung des Wasserkörpers mit der Folge verstärkter Algenbildung
  • Sauerstoffzehrung durch Schwellbetrieb
  • Methangasbildung durch Faulschlammanreicherung
3.6.   Sonstige Naturschutzbelange

Nachdem es in den 70er Jahren in der Leine mit damals schlechter Wasserqualität nur noch vier Fischarten gab, werden heute bei deutlich reduzierter Verschmutzung wieder 32 Fischarten gezählt, darunter Fischarten, die nach europäischem Recht einen besonderen Schutz genießen (FFH/Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie): Lachs, Koppe, Flussneunauge und Aal.
Der starke Rückgang der Wanderfische (z. B. Lachs) liegt heute also nicht mehr an der Gewässerverschmutzung, sondern an den Querverbauungen und der Wasserkraft.
Im Uferbereich in Döhren halten sich heute Wasseramsel, Eisvogel, Zwergtaucher, Graureiher und viele andere auf, diese Tiere sind an diesen Lebensraum gebunden.

4.   Energiepolitische Aspekte

4.1.   Kleinwasserkraft kann keinen maßgeblichen Beitrag zu einer Energiewende leisten

Bei der Bruttostromerzeugung 2009 betrug der Anteil der erneuerbaren Energie 15,6 %, davon entfällt auf die Wasserkraft ein Anteil von 3,2 %. Innerhalb des Bereiches der Wasserkraft kann festgestellt werden, dass ca. 10 % der Wasserkraftanlagen insgesamt 90 % des Stroms produzieren, während ca. 90 % der Anlagen (Kleinwasserkraftwerke = unter 1MW Leistung) lediglich 10 % der aus Wasserkraft gewonnenen Energie erzeugen. Kleinwasserkraftwerke decken heute also ca. 0,3 % des Gesamtstrombedarfes in Deutschland, bei Ausbau sämtlicher Staustufen mit Kleinwasserkraftwerken ergäbe sich ein Ausbaupotenzial von zusätzlichen 0,2 %.
Zudem kann Wasserkraft keine verlässliche Spitzenlastabdeckung sicherstellen (Abhängigkeit von den wechselnden Pegelständen)
Gegenargumente: In der jetzigen Planung ist vorgesehen, bis 2020 ca. 30 % des Stromverbrauchs in Deutschland aus regenerativer Energie zu gewinnen. Hierfür müssen wir alle Möglichkeiten prüfen: Wind, Sonne, Biomasse und Biogas, aber auch Wasserkraft – keine einzelne Variante ist imstande, dieses Ziel alleine zu schaffen! Zusätzlich erforderlich sind neue Netz- und Speichertechnologien. Demnächst wird die Stadt Hannover ein Konzept zur verstärkten Nutzung von Solarenergie veröffentlichen.
Im aktuellen Entwurf des Bundesumweltamtes für einen Erfahrungsbericht zum EEG (kann im Internet heruntergeladen werden) anlässlich der Novellierung im nächsten Jahr wird formuliert: „Die Wasserkraft ist eine vergleichsweise kostengünstige erneuerbare Energie, die noch nicht erschlossenen Potenziale sollen möglichst genutzt werden.“

4.2.   Nutzen und Schaden stehen bei Kleinwasserkraftwerken in einem Missverhältnis

Zur Beurteilung des Wasserkraftwerkes an der Leineinsel müssen Nutzen und Schaden in einen Bezug gesetzt werden. „Die Schäden für das Fließgewässer durch ein Wasserkraftwerk sind bei großen und kleinen Anlagen etwa gleich groß - allerdings produzieren große Wasserkraftanlagen auch einen großen energetischen Gewinn und damit auch einen Klimaschutzeffekt (CO2-Reduzierung), während kleine Wasserkraftwerke bei gleicher Beeinträchtigung der Umwelt nur eine sehr geringe CO2-Einsparung und damit nur einen sehr kleinen Nutzen für den Klimaschutz erbringen“ (Vera Konermann, BUND).

5.   Empörung über das Verfahren

5.1.   Bezuschussung des Projektes durch öffentliche Mittel:

Der Investor erhält eine unverhältnismäßig hohe Bezuschussung: Die Stadt will den Gewässerabschnitt kostenlos überlassen und auf die normalerweise fällige Konzessionsabgabe von 7,6 % verzichten, außerdem erhält er eine Anschubfinanzierung von 300.000 € von den Bauherren der Null-Emissions-Siedlung „In der Rehre“, Wettbergen. („Da die Stadt die zusätzlich von den Bauherren zu zahlenden 300.000 € auch selbst hätte einnehmen können, ist diese Finanzierung des Wasserkraftwerkes quasi eine Quersubventionierung!“). Zusätzlich gibt es eine hohe Subventionierung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
„Dem Investor wird soviel hinein geblasen, dass es schon zum Himmel stinkt!“
Gegeninformation:
1. Nicht die Stadt, sondern die Grundstückskäufer/innen in Wettbergen bringen die 300.000 € auf.
2. Die Konzessionsabgabe ist nicht vom Kraftwerksbesitzer, sondern vom Netzbetreiber zu bezahlen – in diesem Fall die Stadtwerke. Die Stadt verzichtet hier nicht auf diese Abgabe!

5.2.   Verärgerung über ständig neue Kraftwerksplanungen

Den neuen BewohnerInnen der Leineinsel („Hannovers neue erste Adresse!“) wurde eine ruhige Wohnumgebung mit viel Natur und Ruhe versprochen, jedoch gab es seit 1985 viele Versuche der Stadt, dort ein Wasserkraftwerk zu realisieren.
2005 schließlich musste das Wehr saniert werden, weil die Ufer inzwischen unterspült worden waren. 2008 kam dann die Diskussion um eine „Walzenanlage“, diese Anlage wurde dann auch von der Stadt aus „städteplanerischen Gründen“ abgelehnt - möglicherweise wusste Oberbürgermeister Weil damals schon, dass er einen neuen Investor hat? Im Schreiben von der Stadt: „Energiegewinnung am Leinewehr“ hieß es im März 2008: „Die Planungen in dieser Angelegenheit werden eingestellt“. Daraus musste jeder entnehmen, dass nichts mehr in dieser Angelegenheit passiert!
„Wie die BürgerInnen auf der Leineinsel jahrelang behandelt worden sind von der rot-grünen Mehrheit, das bezeichne ich als Psychoterror!“ (Wolfgang Scheffler, Projektgruppe zum Schutz der Döhrener Leinemasch)

5.3.   Befürchtungen wegen Baulärm und -schäden

Für den Bau des Kraftwerkes werden ca. 1 ½ Jahre Bauzeit veranschlagt. Im Bereich der Leineinsel leben viele ältere Personen, die dort ihren Altersruhesitz gesucht haben. Diese Menschen wären dem Baulärm (z. B. Setzen der Spundwände: Lärm, Erschütterungen) den ganzen Tag über ausgesetzt. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind hierfür vorgesehen?
Im Zusammenhang mit dem Bau einer Wasserkraftanlage ist mit erheblichen Bauschäden zu rechnen! Beim Umbau des Wehres 2005 wurden viele Schäden wahrscheinlich gar nicht gemeldet, weil die Mieter gar nicht wussten, was die Ursache war. Wenn die Bauarbeiten für das Kraftwerk anstehen, werden die Anlieger jedoch ganz genau – Haus für Haus, Wohnung für Wohnung – durchgehen und alle Schäden dokumentieren.
Gegenargumente:Für den Bau des Wasserkraftwerkes ist eine Dauer von zwei Niedrigwasserzeiten (= Sommer) erforderlich, bei höheren Wasserständen (ca. ab Oktober) kann man nicht bauen. Dies bedeutet zwei Bauphasen von je drei bis vier Monaten.
Im Rahmen der Ausschreibungen wird versucht werden, dass die Baustelle so wenig Auswirkungen wie möglich erzeugt. Zudem werden bereits im Planfeststellungsbeschluss der Genehmigungsbehörde Auflagen für eine Begrenzung der Belästigungen durch den Bau festgeschrieben!
Beim Umbau des Wehres 2005 hat es in Einzelfällen Risse und einzelne abgefallene Fliesen gegeben, diese Schäden sind ersetzt worden.
Solche Schäden sollten möglichst überhaupt vermieden werden, aber für den Bau des Wasserkraftwerkes ist vorsorglich eine Beweissicherung angekündigt worden.

5.4.   Verärgerung über Anonymisierung der Referenzliste

Verärgerung wurde geäußert über die Anonymisierung der Kraftwerksstandorte und deren tatsächlichen Jahresleistungen durch Herrn Eberlein, stattdessen seien überall nur die installierten Leistungen aufgeführt worden.
Wenn die Stadt diese Liste ebenfalls nur in dieser Form erhalten habe, habe sich ganz schön über den Tisch ziehen lassen! Warum werden die Standorte nicht genannt? Wenn die Standorte bekannt wären, könnte man dahin fahren und sie sich ansehen!
Gegenargument: Der Investor will nicht, dass alle möglichen Leute quer durch die Republik reisen und dort nach den Wasserkraftwerken fragen – der Stadt liegt selbstverständlich diese Liste mit den konkreten Ortsangaben und Informationen vor!
Die installierte Leistung ist diejenige Leistung, die man am objektivsten nennen kann. Die bisherigen acht Anlagen, an denen Herr Eberlein beteiligt ist, erzeugen alle zusammen ca. 5x so viel Strom wie die geplante Anlage in Döhren erzeugen wird (Jahresdurchschnittleistung), die Anlage in Döhren würde genau im Mittelfeld der bisherigen liegen. „Die aufgelisteten Kraftwerke haben ich in den letzten 15 Jahren – beginnend mit „Null“ - erworben, um- oder aufgebaut und betreibe sie, dass ist eigentlich genug Referenz und Seriösität!“ (Fritz Eberlein, AUF Eberlein & Co. GmbH)

6.   Sonstige Einschätzungen und Positionen:

6.1.   BUND Kreisgruppe Hannover, Vera Konermann

Der BUND lehnt den Neubau von Wasserkraftanlagen dort ab, wo bislang keine Aufstauungen bestehen oder der weitere Ausbau schädliche Auswirkungen auf die Gewässerökologie befürchten lässt. An der Leineinsel ist zwar der Aufstau bereits vorhanden, aber es bleibt die Frage: wird es schädliche Auswirkungen auf die Gewässerökologie geben?
Dieser Abschnitt der Leine ist in den Wasserrahmenrichtlinien so bewertet worden, dass bis 2015 ein guter ökologischer Zustand erreichbar ist, außerdem handelt es sich hierbei um ein Naherholungsgebiet und ein Baudenkmal, darüber hinaus steht die Anlage in einem Landschaftsschutzgebiet.
Angesichts der Möglichkeiten zum effektiveren Einsatz der Energie und den Chancen anderer erneuerbarer Energien (z.B. Wind) sollte auf den Bau weiterer Wasserkraftwerke verzichtet werden.
„Ziel des BUND ist eher der Abbau der Staustufen zur Verbesserung der Durchlässigkeit, während der Vertrag zum Döhrener Wasserkraftwerk die heutige Situation für weitere 30 Jahre festschreibt.“

6.2.   Fischereiverein Hannover, Heinz Pyka:

Nach europäischem Recht gibt es ein Verschlechterungsverbot & Verbesserungsgebot! Jede Veränderung an diesem Standort mit derzeit Null-Schädigung ist eine rechtlich angreifbare Verschlechterung.
Untersuchungsgebiet darf nicht nur Döhren-Wülfel sein, sondern wegen der erfolgenden Wanderungen müssen die Auswirkungen auf das gesamte Gewässersystem überprüft werden.
Der Investor ist rechtlich gefordert, Alternativen zu prüfen:

  • Veränderter Anströmwinkel am Rechen
  • Anderer Standort
  • Andere Turbinenarten

„Jeder Bau eines Wasserkraftwerkes ist für mich ein erheblicher Eingriff in das Ökosystem Wasser!“

6.3.   NABU Hannover, Carsten Böhm

„Wir werden die Glaubwürdigkeit der Gutachten wegen der Vermeidung von Schäden für die verschiedenen Schutzgüter überprüfen (auch in Kooperation mit anderen Verbänden). Wenn Gefährdungen - vor allem für den vom Aussterben bedrohten Aal - nicht ausgeschlossen werden können, dann werden alle rechtlichen Mittel geprüft, um (evtl. gemeinsam mit anderen Verbänden) gegen das Projekt vorzugehen.“

6.4.   Stadt Hannover, Rainer Konerding:

„Oberhalb des Döhrener Wehrs gibt es derzeit mindestens 18 weitere Wasserkraftwerke – alle sind älteren Datums. Diese Anlagen wurden nach alten Vorgaben errichtet, als der Schutz des Ökosystems noch eine weit geringere Rolle spielte als heute. Heute kann soviel mehr verhindert werden, man kann soviel besser Bauen als vor 15 Jahren.
Es ist doch faszinierend, hier ein Wasserkraftwerk zu bauen, das besser ist als die bisher realisierten, das möglichst die Bedingungen der beteiligten Umweltverbände erfüllt.“

6.5.   AUF Eberlein & Co. GmbH,Fritz Eberlein:

„Ein Bau einer Wasserkraftanlage ist unzweifelhaft ein Eingriff in das Ökosystem. U. a. die Wasserrahmenrichtlinie gibt Anhaltspunkte dafür, was einzuhalten ist, Gutachter für verschiedenste Teilthemen sind sowohl im Planungs-, aber auch im Genehmigungsverfahren eingeschaltet. Die Genehmigungsbehörde hat abschließend zu beurteilen, ob beim geplanten Wasserkraftwerk Döhren alle bestehenden Vorgaben eingehalten werden. Wasserkraftwerke können nur genehmigt werden, wenn entsprechende Schutzvorkehrungen z. B. zum Schutz der Fische vorgesehen werden. Diese Abwägung obliegt der Genehmigungsbehörde!“

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