Ausländerbehörde der Region Hannover

Mehrstaatigkeit

generelle Mehrstaatigkeit:

Asylberechtigte und ausländischer Flüchtlinge, die im Besitz eines entsprechenden Reiseausweises sind, können die bisherige Staatsangehörigkeit behalten.

Die Staatsangehörigkeit der folgenden Länder kann im Falle der Einbürgerung von deutscher Seite aus derzeit beibehalten werden:

  • EU-Staaten
  • Afghanistan
  • Algerien
  • Angola
  • Argentinien
  • Bolivien (bei Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt)
  • Brasilien
  • Costa Rica
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador (bei Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt)
  • Eritrea
  • Guatemala (bei Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt)
  • Honduras
  • Irak
  • Iran
  • Kuba
  • Libanon
  • Liberia
  • Malediven
  • Marokko
  • Mexiko (bei Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt)
  • Nicaragua (bei Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt)
  • Nigeria
  • Panama
  • Schweiz
  • Syrien
  • Thailand
  • Tunesien
  • Ukraine
  • Uruguay (bei Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt)

Die Auflistung ist ohne Gewähr.

Wichtige Hinweise:

Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des Landes dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, ob dort gegebenenfalls Anträge für die Beibehaltung der Staatsangehörigkeit gestellt werden müssen und Sie die bisherige Staatsangehörigkeit tatsächlich nicht verlieren.

Änderungen sind jederzeit möglich, da diese auch vom Staatsangehörigkeitsrecht der betroffenen Länder abhängig sind.