Bundestagswahlen

Allgemeine Informationen

Bei einer Bundestagswahl werden alle vier Jahre die Mitglieder des Deutschen Bundestages neu gewählt.

Zweimal eine Stimme

Außenansicht des Reichtagsgebäudes

Jede Wählerin und jeder Wähler hat für die Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen, die „Erststimme“ und die „Zweitstimme“. Das bedeutet, dass auf dem Stimmzettel maximal zwei Kreuze gemacht werden dürfen.
Mit der Erststimme (linke Hälfte des Stimmzettels) wird eine Direktbewerberin oder ein Direktbewerber des Wahlkreises (Personenwahl) gewählt.
Wahlgewinner eines Wahlkreises ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit).
Mit der Zweitstimme (rechte Hälfte des Stimmzettels) wird dagegen die Landesliste einer Partei (Verhältniswahl) gewählt.
Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag ausschlaggebend. Sie bestimmt über die Fraktionsstärken und damit über die politischen Kräfteverhältnisse und die Möglichkeiten der Mehrheits- und Koalitionsbildung im Deutschen Bundestag.

Stimmenkombination / Stimmensplitting

Sie als Wählerin oder Wähler haben bei der Bundestagswahl die Möglichkeit, Ihre Erststimme dem Bewerber einer bestimmten Partei und Ihre Zweitstimme der Landesliste der gleichen Partei zu geben. Sie können aber auch mit Ihrer Erststimme den Bewerber einer bestimmten Partei und mit der Zweitstimme die Landesliste einer anderen Partei wählen. Wird von der letzten Möglichkeit Gebrauch gemacht, wird von Stimmenkombination bzw. Stimmensplitting gesprochen.

Weitere landesweite Informationen über die Wahl und die Wahlkreise sowie die Adressen der Niedersächsischen Landeswahlleiterin finden Sie hier:

Wahlen in Niedersachsen

Website der Niedersächsischen Landeswahlleiterin

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