Umstrittener Elefantenhaken

Ermittlungsverfahren gegen den Zoo eingstellt

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am 22. August 2017 mitgeteilt, dass es nach "umfangreichen Ermittlungen" keinen hinreichenden Tatverdacht für strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten bei der Haltung der Elefanten im Zoo Hannover gebe. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat die von der Tierrechtsorganisation Peta eingelegte Beschwerde gegen diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens am 29. Januar 2018 abgelehnt.

Ist im Erlebnis-Zoo Hannover unterwegs: die "Rüsselbande".

Die Tierschutzorganisation Peta hatte die Verantwortlichen im Frühjahr angezeigt und Videos von 2016 veröffentlicht, die Misshandlungen durch den Einsatz von sogenannten Elefantenhaken dokumentieren sollten. Peta behauptete: "Um Besucher anzulocken, führt der Zoo Hannover seine Asiatischen Elefanten in zirkusähnlichen Shows vor. Dafür werden schon die Elefantenbabys regelmäßig auf eine Nebenanlage geführt. Verborgen von den Blicken der Besucher werden die kleinen Elefanten dort immer wieder mit dem Elefantenhaken – einem Stock mit einem spitzen Metallwiderhaken – gequält." Der Zoo wies den Vorwurf zurück, dass die Elefanten für Kunststücke dressiert würden. Bereits seit mehreren Jahren gäbe es im Zoo keine Elefantenshows mehr. Der umstrittene Elefantenhaken diene sowohl dem Schutz des Pflegepersonals als auch den Tieren selbst, die regelmäßig untersucht und dafür dressiert werden müssten. Darüber hinaus sei bereits 2014 beschlossen worden, das Elefantengehege ab 2018 so umzubauen, dass dieser direkte Kontakt mit den Tieren nicht mehr nötig sei.

Keine Misshandlungen

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte mehrere Sachverständige mit der Untersuchung der Vorwürfe beauftragt. Diese konnten weder auf dem Peta-Video noch bei unangemeldeten Besuchen im Zoo etwas an der Haltung der Elefanten und am Umgang der Pfleger mit den Tieren aussetzen: "Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Tiere durch den Einsatz von Elefantenhaken Verletzungen erlitten haben könnten, ließen sich auf den Aufnahmen nach eingehender Prüfung allerdings nicht erkennen." Darüber hinaus verstoße die Haltung der Elefanten "nicht gegen behördliche Verbote" und sei "der Einsatz eines Elefantenhakens bei dieser Form der Haltung grundsätzlich nicht verboten". Die Stellungnahmen der zuständigen Veterinärbehörden und der Gutachter hätten ergeben, dass den Tieren mit den Haken weder erhebliche Leiden noch erhebliche Schmerzen zugefügt worden seien.

Peta scheitert mit Beschwerde

Peta hatte daraufhin Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Hannover eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat jetzt die von der Tierrechtsorganisation Peta eingelegte Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens als unbegründet zurückgewiesen. Diese kam nach Prüfung der Videoaufnahmen und sämtlicher eingeholter Gutachten und behördlichen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass die Einschätzung der Sach- und Rechtslage durch die Staatsanwaltschaft Hannover zutreffe.

(Veröffentlicht am 22. August 2017, aktualisiert 29. Januar 2018)